• Crimla (Landkreis Greiz, Thüringen)
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung im Einzelfall

Bauen - Zulassung für Bauprodukte Verwendbarkeit im Einzelfall beantragen

Sie möchten ein Bauprodukt verwenden, das keine CE-Kennzeichnung hat und nicht geregelt ist oder stark von technischen Regeln abweicht? Dann benötigen Sie eine Zustimmung im Einzelfall, um trotzdem dessen Eignung zum sicheren Bauen zu belegen.

Beschreibung

Für das Bauen brauchen Sie Bauprodukte. Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung müssen technischen Regeln entsprechen oder zugelassen sein. Tut ein Bauprodukt dies nicht, kann es trotzdem technisch geeignet sein. Dann brauchen Sie eine Zustimmung im Einzelfall. Damit stimmt die Bauaufsichtsbehörde der Verwendung des Bauprodukts zu, weil dessen Eignung extra nachgewiesen wurde. Die Baubehörde prüft die Unterlagen und Nachweise zum Bauprodukt, die Sie mit der Antragstellung vorlegen.

Online-Dienst

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Referat 24 - Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen

Postfach 90 03 62

99106 Erfurt

Tel.: 0361 / 57 4111 242

Ansprechpartner

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 24 - Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen

Adresse

Hausanschrift

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

Öffnungszeiten

Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Stichwörter

Bau, Bauen, Bauordnung, TMDI

Version

Technisch erstellt am 09.02.2021

Technisch geändert am 18.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Scheube-Str. 6

07973 Greiz

Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

Öffnungszeiten

Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

Version

Technisch erstellt am 07.08.2023

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit Kontaktdaten von Antragsteller und ggf. Adressat des Bescheids

Antragsbegleitende Unterlagen:

  • Benennung des Bauvorhabens mit vollständiger Anschrift
  • Aktenzeichen der Baugenehmigung und zuständige Baugenehmigungsbehörde
  • Angabe des Bauherrn mit Anschrift
  • Konkrete Beschreibung des Antragsgegenstandes (Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder Fehlen einer technischen Regel)

Bei Bedarf erforderlich:

  • Kostenübernahmeerklärung
  • objektbezogene gutachterliche Stellungnahme einer nach § 24 ThürBO anerkannten Stelle
  • exakte Zeichnungen der auszuführenden Bauelemente/Bauarten, insbesondere der abweichenden Details
  • Grundrisspläne mit Angabe des Einbauortes
  • Nachweis der Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit
  • Nachweis der brandschutztechnischen Anforderungen (ggf. bauaufsichtlich genehmigte Abweichungen)
  • Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis 
  • Versuchsberichte anderer, gleichartiger Bauvorhaben

Formulare

Formloser Antrag.

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Onlineverfahren in Form von E-Mail möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Alle am Bau Beteiligten dürfen einen Antrag stellen.

Sind Antragsteller und Empfänger der Zustimmung im Einzelfall nicht dieselben, ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag beim Referat 24, Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur (TMDI).

Sie sollten alle Unterlagen beifügen, die für die bautechnische Beurteilung nötig sind.

Nach Antragseingang wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geprüft.

Danach beginnt die bautechnische Prüfung der Unterlagen.

Wenn sich noch Detailfragen ergeben, können noch zusätzliche Nachfragen von uns kommen.

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird ein Bescheid ausgestellt, der die Zustimmung im Einzelfall enthält. Dieser Bescheid ist der Verwendbarkeitsnachweis für das Bauprodukt.

Parallel wird ein Gebührenbescheid ausgestellt.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, streben wir eine Bearbeitungsdauer von höchstens 3 Monaten an.

Kosten

Gebühren werden erhoben im Rahmen von 100,- bis 5000,- Euro entsprechend der Thüringer Baugebührenverordnung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.

Zahlungsart: Überweisung, siehe Kostenbescheid

Hinweise (Besonderheiten)

Auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur finden Sie weitere Informationen.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024

Version

Technisch erstellt am 13.01.2021

Technisch geändert am 18.12.2024

Stichwörter

Einzelfall, Verwendbarkeit, Baustoff, Bauverfahren, Zulassung, Erlaubnis, Sicherheit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024