Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung im Einzelfall

    Bauen - Zulassung für Bauprodukte Verwendbarkeit im Einzelfall beantragen

    Sie möchten ein Bauprodukt verwenden, das keine CE-Kennzeichnung hat und nicht geregelt ist oder stark von technischen Regeln abweicht? Dann benötigen Sie eine Zustimmung im Einzelfall, um trotzdem dessen Eignung zum sicheren Bauen zu belegen.

    Beschreibung

    Für das Bauen brauchen Sie Bauprodukte. Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung müssen technischen Regeln entsprechen oder zugelassen sein. Tut ein Bauprodukt dies nicht, kann es trotzdem technisch geeignet sein. Dann brauchen Sie eine Zustimmung im Einzelfall. Damit stimmt die Bauaufsichtsbehörde der Verwendung des Bauprodukts zu, weil dessen Eignung extra nachgewiesen wurde. Die Baubehörde prüft die Unterlagen und Nachweise zum Bauprodukt, die Sie mit der Antragstellung vorlegen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

    Referat 24 Bau- und Energietechnik

    Postfach 90 03 62

    99106 Erfurt

    Tel.: 0361/57 4111 242

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 24 - Bau- und Energietechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Seelenbinder-Straße 8

    99096 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 5741110000(Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft)

    E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    Bau, Bauen, Bauordnung, TMIL

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Scheube-Str. 6

    07973 Greiz

    Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

    Kontakt

    Fax: 03661 876-222

    Telefon Festnetz: 03661 876-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-greiz.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag mit Kontaktdaten von Antragsteller und ggf. Adressat des Bescheids

    Antragsbegleitende Unterlagen:

    • Benennung des Bauvorhabens mit vollständiger Anschrift
    • Aktenzeichen der Baugenehmigung und zuständige Baugenehmigungsbehörde
    • Angabe des Bauherrn mit Anschrift
    • Konkrete Beschreibung des Antragsgegenstandes (Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder Fehlen einer technischen Regel)

    Bei Bedarf erforderlich:

    • Kostenübernahmeerklärung
    • objektbezogene gutachterliche Stellungnahme einer nach § 24 ThürBO anerkannten Stelle
    • exakte Zeichnungen der auszuführenden Bauelemente/Bauarten, insbesondere der abweichenden Details
    • Grundrisspläne mit Angabe des Einbauortes
    • Nachweis der Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit
    • Nachweis der brandschutztechnischen Anforderungen (ggf. bauaufsichtlich genehmigte Abweichungen)
    • Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis 
    • Versuchsberichte anderer, gleichartiger Bauvorhaben

    Formulare

    Formloser Antrag.

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Onlineverfahren in Form von E-Mail möglich
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Alle am Bau Beteiligten dürfen einen Antrag stellen.

    Sind Antragsteller und Empfänger der Zustimmung im Einzelfall nicht dieselben, ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag beim Referat 24 Bau- und Energietechnik des TMIL.

    Sie sollten alle Unterlagen beifügen, die für die bautechnische Beurteilung nötig sind.

    Nach Antragseingang wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geprüft.

    Danach beginnt die bautechnische Prüfung der Unterlagen.

    Wenn sich noch Detailfragen ergeben, können noch zusätzliche Nachfragen von uns kommen.

    Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird ein Bescheid ausgestellt, der die Zustimmung im Einzelfall enthält. Dieser Bescheid ist der Verwendbarkeitsnachweis für das Bauprodukt.

    Parallel wird ein Gebührenbescheid ausgestellt.

    Fristen

    Keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, streben wir eine Bearbeitungsdauer von höchstens 3 Monaten an.

    Kosten

    Gebühren werden erhoben im Rahmen von 100 bis 5000 Euro entsprechend der Thüringer Baugebührenverordnung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.

    Zahlungsart: Überweisung, siehe Kostenbescheid

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Internetseite des TMIL - Baurecht finden Sie weitere Informationen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    Baustoff, Bauverfahren, Verwendbarkeit, Einzelfall, Erlaubnis, Sicherheit, Zulassung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de