regionale Entwicklung Förderung

    Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und der Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels

    Mit der Förderrichtlinie zur Regionalentwicklung und der Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels werden Regionale Entwicklungskonzepte, interkommunale Kooperationen und Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und des bürgerlichen Engagements aktiv gefördert. 

    Beschreibung

    In Thüringen setzt die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels inhaltlich die Erfordernisse der Raumordnung sowie der Leitvorstellungen des Thüringer Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne um. Dies geschieht durch die Förderung von Projekten in allen Regionen Thüringens, die der Stärkung strukturschwacher Räume bzw. der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen dienen bei Einbeziehung von bürgerschaftlichem sowie unternehmerischem Engagement zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus müssen bei der Antragstellung in den Förderbereichen A und C noch die beiden weiteren Punkte erfüllt sein:

    • Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure,
    • Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung der interkommunalen Kooperationen.

    Im Teil B steht hingegen die Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe in vom demografischen Wandel betroffenen Regionen im Vordergrund. Gefördert werden deshalb vor allem Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, die dazu beitragen, die Folgen des demografischen Wandels aktiv und proaktiv auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen zu gestalten, dabei steht der Austausch der Generationen und die Stärkung des Wir-Gefühls vor Ort im besonderen Fokus der Förderung.

    Die Förderung kann in allen Regionen Thüringens für Projekte bewilligt werden. Antragsteller sind in der Regel Landkreise, Kommunen oder lokale Vereine.

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

    Werner-Seelenbinde-Straße 8

    99096 Erfurt

    Telefon +49 (0)361 57 4191 500

    Referat 52  Projekte und Förderung der Regionalentwicklung

    für die Antragstellung Förderbereiche A und C 

    Referat 53 Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel

    für die Antragstellung Förderbereich B 

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 52 (zuständig für Projekte und Förderung der Regionalentwicklung) sowie Referat 53 (zuständig für Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Seelenbinder-Straße 8

    99096 Erfurt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574191-500

    Telefon Festnetz: 0361 574191-500

    E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de

    Stichwörter

    Förderung, TMIL

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Thüringer Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
    • Antrag auf Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels.
    • Anlagen zum Antrag

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind enthalten in der Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Umgestaltung der Folgen des demografischen Wandels in der Fassung vom 29. Juni 2019.

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels

    Rechtsgrundlagen für die Richtlinie sind:

    • allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen, insbesondere die §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV)
    • Thüringer Haushaltsgesetz
    • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

    Rechtsbehelf

    Alle Bescheide werden mit einem Rechtsbehelf versehen.

    Verfahrensablauf

    Die Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels in der Fassung vom 30. Juli 2019 ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung.

    • Teil A Förderung der klassischen Regionalentwicklung

    Die Förderung der klassischen Regionalentwicklung umfasst u. a. Regionale Entwicklungskonzepte (REK), regionale Anpassungs- und Entwicklungsstrategien, Konzepte zur Stabilisierung bzw. Entwicklung der Zentralen Orte, Konzepte zur Entwicklung der mittelzentralen Funktionsräume, regionale Entwicklungsprogramme zur Umsetzung von Raumordnungsplänen, Standortuntersuchungen, Zustandsanalysen, Machbarkeitsstudien oder auch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Grundlage für die Förderung weiterführender Studien ist das Vorhandenseins eines REKs oder eines vergleichbaren Konzeptes, welches die weitere Beschäftigung mit diesem Thema empfiehlt.

    • Teil B Förderung Projekten und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels

    Zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels umfasst die Förderung u. a. die Implementierung von Nutzungskonzepten für multifunktionale oder generationenübergreifende Infrastruktureinrichtungen; Maßnahmen zur verstärkten Aktivierung und Weiterentwicklung gemeindespezifischer Ressourcen; Maßnahmen, die dem Erhalt, der Aktivierung und Stärkung von Strukturen bürgerschaftlichen Engagements oder zur Bereitstellung von Angeboten an einem Standort bei gleichzeitiger Nutzung durch unterschiedliche Zielgruppen dienen. Förderfähig ist auch die Erarbeitung von Konzeptionen und Analysen im Zuge der Vorbereitung oder Evaluation eines Vorhabens. Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben oder Ausgaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die aus Vorhaben nach Teil B hervorgehen. Ausgenommen hiervon sind Personalausgaben der öffentlichen Verwaltung.

    • Teil C Förderung von Modellprojekten

    Als Modellprojekte gelten Projekte und Maßnahmen, die einen neuartigen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels in Thüringen leisten und den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Projekte und Maßnahmen mit modellhaften, regional angelegten Kooperationen, mit innovativen Herangehensweisen an interkommunale oder lokale Herausforderungen, sowie zur Etablierung von unerprobten Projektträgerschaften oder zur Weiterentwicklung bestehender Daseinsvorsorgestrukturen sind damit im Detail zu verstehen. Die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement sowie die Verknüpfung mehrerer Handlungsfelder sind hierbei wünschenswert.

    Antragsverfahren

    Der Antrag inklusive Anlagen ist beim

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

    Abteilung 5 / Referat Förderung der Regionalentwicklung (für Teil A und C)

    Abteilung 5 / Referat Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel (für Teil B)

    Werner-Seelenbinder-Straße 8

    99096 Erfurt

    in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar einzureichen. Zusätzlich ist dem für Regionalentwicklung und Demografiepolitik zuständigen Ministerium ein digitales Antragsexemplar zuzusenden. Die digitalen Antragsunterlagen sind mit dem Betreff "Antrag Förderung Regionalentwicklung/Demografie" an folgende Adresse zu senden:

    poststelle@tmil.thueringen.de  

    Die Einreichung weiterer Unterlagen (z. B. Konzepte, Pläne, Beschlüsse, Fotodokumentationen usw.) als Anlagen ist zulässig und erwünscht. Soweit für die Bewertung des Antrags erforderlich, kann eine Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde oder das für Regionalentwicklung und Demografiepolitik zuständige Ministerium erfolgen.

    Fristen

    Das Ende der Antragsfrist für Bewilligungen in den Folgejahren ist stets der 30. September des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    ca. vier Monate.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.

    Eine Entscheidung über die vorliegenden Anträge trifft das für Regionalentwicklung und Demografiepolitik zuständige Ministerium grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Stichtags im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Raumordnung, ländlicher Raum, Regionalentwicklung, sozial gerechte Teilhabe, Regionalplanung, Regionalmanagement, Landesplanung, gleichwertige Lebensverhältnisse, Zentrale Orte, Miteinander der Generationen, Gestaltung demografischer Wandel, interkommunale Kooperation, Regionale Entwicklungskonzepte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de