Förderung der Regionalentwicklung und der Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
Mithilfe der Förderrichtlinie "Regionalentwicklung und demografischer Wandel" können Sie in Kommunen, Landkreisen und Vereinen Ideen direkt aus der Region heraus entwickeln und diese umsetzen.
Beschreibung
Die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel) behandelt die regionale Entwicklung in Thüringen. Sie setzt inhaltlich die Erfordernisse der Raumordnung und der Leitvorstellungen des Thüringer Landesentwicklungsprogramms sowie der Regionalpläne um. Durch die Förderung von Projekten in allen Regionen Thüringens dient diese Richtlinie der Stärkung strukturschwacher Räume, zum Beispiel die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder die Sicherung der Daseinsvorsorge in allen Landesteilen.
Bei der Antragstellung in den Förderbereichen A und B müssen Sie auf folgende Punkte achten:
- Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure
- Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung der interkommunalen Kooperationen
Im Teil C hingegen steht die Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe vom demografischen Wandel betroffener Regionen im Vordergrund. Gefördert werden deshalb vor allem Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, die dazu beitragen, die Folgen des demografischen Wandels aktiv und proaktiv auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen zu gestalten. Dabei steht der Austausch der Generationen und die Stärkung des Wir-Gefühls vor Ort im besonderen Fokus der Förderung.
Sie können die Förderung für Projekte in allen Regionen Thüringens beantragen und ist in der Regel für Landkreise, Kommunen oder lokale Vereine geeignet.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft:
- Referat 52, Projekte und Förderung der Regionalentwicklung für die Antragstellung Förderbereiche A und B
- Referat 53, Demografiepolitik und Serviceagentur, Demografischer Wandel für die Antragstellung Förderbereich C
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 52 (zuständig für Projekte und Förderung der Regionalentwicklung) sowie Referat 53 (zuständig für Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 574191-500
Telefon Festnetz: 0361 574191-500
E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de
Stichwörter
Förderung, TMIL
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
- Anlagen zum Antrag
Formulare
Voraussetzungen
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel in der Fassung vom 10. Juni 2024.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Alle Bescheide werden mit einem Rechtsbehelf versehen.
Verfahrensablauf
Die Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung. Hierbei wird zwischen folgenden Förderungen unterschieden:
Teil A: Förderung der klassischen Regionalentwicklung
Mit der Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel werden insbesondere
- regionale Entwicklungskonzepte,
- Machbarkeitsstudien,
- Umsetzungsmanagements sowie
- die Umsetzung von Schlüsselprojekte aus zuvor erstellten Konzepten aktiv gefördert.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn die zuvor genannten drei Förderziele eingehalten werden.
Teil B: Förderung von Modellprojekten
Als Modellprojekte gelten Projekte und Maßnahmen, die einen neuartigen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels in Thüringen leisten und den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Damit sind folgende Projekte und Maßnahmen im Detail zu verstehen:
- mit modellhaften, regional angelegten Kooperationen
- mit innovativen Herangehensweisen an interkommunale Herausforderungen
- zur Etablierung von unerprobten Projektträgerschaften
- zur Weiterentwicklung bestehender Daseinsvorsorgestrukturen
Die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement sowie die Verknüpfung mehrerer Handlungsfelder sind hierbei wünschenswert.
Teil C: Förderung Projekten und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
Zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels umfasst die Förderung unter anderem die Implementierung von Nutzungskonzepten für multifunktionale oder generationenübergreifende Infrastruktureinrichtungen:
- Maßnahmen zur verstärkten Aktivierung und Weiterentwicklung gemeindespezifischer Ressourcen
- Maßnahmen, die dem Erhalt, der Aktivierung und Stärkung von Strukturen bürgerschaftlichen Engagements oder zur Bereitstellung von Angeboten an einem Standort bei gleichzeitiger Nutzung durch unterschiedliche Zielgruppen dienen.
- förderfähig: Erarbeitung von Konzeptionen und Analysen im Zuge der Vorbereitung oder Evaluation eines Vorhabens.
- zuwendungsfähig: Sach- und Personalausgaben oder Ausgaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die aus Vorhaben nach Teil C hervorgehen (ausgenommen hiervon sind Personalausgaben der öffentlichen Verwaltung)
Antragsverfahren:
- Sie können den Antrag beim zuständigen Ministerium in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar oder als Online-Antrag einreichen.
- Bei der Zusendung eines Papierexemplars ist dem zuständigen Ministerium zusätzlich ein digitales Antragsexemplar per E-Mail mit dem Betreff "Antrag Förderung Regionalentwicklung/Demografie" zuzusenden.
- Die Einreichung weiterer Unterlagen als Anlagen ist zulässig und erwünscht (zum Beispiel Konzepte, Pläne, Beschlüsse, Fotodokumentationen).
- Soweit es für die Bewertung des Antrags erforderlich ist, kann eine Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde oder das zuständige Ministerium erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Fristen
Das Ende der Antragsfrist für Bewilligungen in den Folgejahren ist stets der 30. September des aktuellen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Ca. 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Eine Entscheidung über die vorliegenden Anträge trifft das für Regionalentwicklung und Demografiepolitik zuständige Ministerium grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Stichtags im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 31.07.2024
Stichwörter
Landesplanung, sozial gerechte Teilhabe, Regionalmanagement, ländlicher Raum, Zentrale Orte, Miteinander der Generationen, gleichwertige Lebensverhältnisse, interkommunale Kooperation, Gestaltung demografischer Wandel, Regionalentwicklung, Regionale Entwicklungskonzepte, Raumordnung, Regionalplanung