Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein Verleihung

    Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein (w. V.)

    Jeder kann einen wirtschaftlichen Verein gründen. Dieser ist jedoch nicht gleich der weit verbreiteten Form des e. V., sondern diese eigene Rechtsform wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales staatlich verliehen.

    Beschreibung

    Unser Rechtssystem stellt oftmals für kleine „Gemeinschaftsprojekte“ vermeintlich nicht die geeignete Rechtsform zur Verfügung. Die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins ist mit der Zeit in Vergessenheit geraten, bietet jedoch für viele Vorhaben im niedrigen Kapitalbereich den passenden rechtlichen Rahmen. Ein wirtschaftlicher Verein ist, im Gegensatz zu einem Idealverein (e. V.), ein Verein, dessen Zweck auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Dieser wird auf der Grundlage des § 22 BGB errichtet. Beispiele für einen wirtschaftlichen Verein sind: Dorfläden/ Cafés, Agrar-Erzeugergemeinschaften, Forstbetriebsgemeinschaften, Vermarkter, Bildungsprojekte, Bereiche der Auftragsforschung oder andere hier nicht genannte Geschäftsfelder.

    Online-Dienst

    Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein

    ID: L100038_220238649

    Beschreibung

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    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2024 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
    Referat 21
    Steigerstraße 24
    9096 Erfurt

    Telefon: 0361 57 3313 402
    E-Mail: Ref21@tmik.thueringen.de

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales - Referat 21

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 90 01 31

    99104 Erfurt

    Hausanschrift

    Steigerstraße 24

    99096 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57331-3402

    E-Mail: Ref21@tmik.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2020 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 29.12.2020 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag (wir möchten einen wirtschaftlichen Verein gründen).
    • Das Protokoll zur Gründung des Vereins (wir haben bereits einen Vorverein gegründet, der noch nicht rechtsfähig ist).
    • Nachweis der Wahl und die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs (meistens der Vorstand des Vereins) mit Name und Anschrift der gewählten Personen (erster Vorstand ist Frau xyz, zweiter Vorstand ist Herr zyx, …).
    • Eine Satzung des Vereins im Entwurf (§ 1 der Name ist xyz, § 2 der Zweck ist zyx, …).
    • Ausführliche Begründung, warum nur die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins möglich und alle anderen verfügbaren Rechtsformen wie GmbH, AG, e. V., Stiftung, OHG, Genossenschaft und weitere unzumutbar sind.

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein „kleines Unternehmen“ im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements oder sind eine „lose Verbindung“ Engagierter oder Sie wollen eines von beiden werden.
    • Sie bieten bestimmte Waren oder (Dienst-) Leistungen zu einem Entgelt an oder beabsichtigen dies zu tun.
    • Sie haben eine geringe Kapitalausstattung und andere Rechtsformen, wie die GmbH, AG, Genossenschaft oder Stiftung kommen für Sie nicht in Betracht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Bei Interesse genügt zunächst ein formloser Antrag auf Verleihung oder auch einfach eine Interessenbekundung für die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins.

    Fristen

    Es sind keine speziellen Fristen im Verleihungsverfahren des wirtschaftlichen Vereins zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Vorlage aller Unterlagen in Abhängigkeit vom Prüfaufwand, grundsätzlich aber nicht länger als vier Wochen.

    Kosten

    Je nach Aufwand fallen bei der erfolgten Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein Verwaltungskosten zwischen 25 und maximal 1000 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2020 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)