Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein (w. V.)
Jeder kann einen wirtschaftlichen Verein gründen. Dieser ist jedoch nicht gleich der weit verbreiteten Form des e. V., sondern diese eigene Rechtsform wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales staatlich verliehen.
Beschreibung
Unser Rechtssystem stellt oftmals für kleine „Gemeinschaftsprojekte“ vermeintlich nicht die geeignete Rechtsform zur Verfügung. Die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins ist mit der Zeit in Vergessenheit geraten, bietet jedoch für viele Vorhaben im niedrigen Kapitalbereich den passenden rechtlichen Rahmen. Ein wirtschaftlicher Verein ist, im Gegensatz zu einem Idealverein (e. V.), ein Verein, dessen Zweck auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Dieser wird auf der Grundlage des § 22 BGB errichtet. Beispiele für einen wirtschaftlichen Verein sind: Dorfläden/ Cafés, Agrar-Erzeugergemeinschaften, Forstbetriebsgemeinschaften, Vermarkter, Bildungsprojekte, Bereiche der Auftragsforschung oder andere hier nicht genannte Geschäftsfelder.
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Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein
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Zuständigkeit
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Referat 21
Steigerstraße 24
9096 Erfurt
Telefon: 0361 57 3313 402
E-Mail: Ref21@tmik.thueringen.de
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales - Referat 21
Adresse
Postanschrift
Postfach 90 01 31
99104 Erfurt
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57331-3402
E-Mail: Ref21@tmik.thueringen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag (wir möchten einen wirtschaftlichen Verein gründen).
- Das Protokoll zur Gründung des Vereins (wir haben bereits einen Vorverein gegründet, der noch nicht rechtsfähig ist).
- Nachweis der Wahl und die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs (meistens der Vorstand des Vereins) mit Name und Anschrift der gewählten Personen (erster Vorstand ist Frau xyz, zweiter Vorstand ist Herr zyx, …).
- Eine Satzung des Vereins im Entwurf (§ 1 der Name ist xyz, § 2 der Zweck ist zyx, …).
- Ausführliche Begründung, warum nur die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins möglich und alle anderen verfügbaren Rechtsformen wie GmbH, AG, e. V., Stiftung, OHG, Genossenschaft und weitere unzumutbar sind.
Voraussetzungen
- Sie führen ein „kleines Unternehmen“ im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements oder sind eine „lose Verbindung“ Engagierter oder Sie wollen eines von beiden werden.
- Sie bieten bestimmte Waren oder (Dienst-) Leistungen zu einem Entgelt an oder beabsichtigen dies zu tun.
- Sie haben eine geringe Kapitalausstattung und andere Rechtsformen, wie die GmbH, AG, Genossenschaft oder Stiftung kommen für Sie nicht in Betracht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Bei Interesse genügt zunächst ein formloser Antrag auf Verleihung oder auch einfach eine Interessenbekundung für die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins.
Fristen
Es sind keine speziellen Fristen im Verleihungsverfahren des wirtschaftlichen Vereins zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller Unterlagen in Abhängigkeit vom Prüfaufwand, grundsätzlich aber nicht länger als vier Wochen.
Kosten
Je nach Aufwand fallen bei der erfolgten Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein Verwaltungskosten zwischen 25 und maximal 1000 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2020