• Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung

Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes

Sie möchten in Thüringen eine Forstwirtschaftliche Vereinigung gründen und insbesondere den Holzverkauf der Mitglieder über diese durchführen?

Dann müssen Sie eine Anerkennung bei der obersten Forstbehörde (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) beantragen.

Hinweise für Thüringen: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

Sie möchten in Thüringen eine Forstwirtschaftliche Vereinigung gründen und insbesondere den Holzverkauf der Mitglieder über diese durchführen?

Dann müssen Sie eine Anerkennung bei der obersten Forstbehörde (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) beantragen.

Beschreibung

Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.

Die von Ihnen mit Antrag auf Anerkennung vorgelegte Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung wird inhaltlich und rechtlich geprüft.

Wenn keine Einwendungen gegen den Inhalt ihrer Satzung geltend gemacht werden, erfolgt die Satzungsgenehmigung durch die oberste Forstbehörde.

Hinweise für Thüringen: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

Die von Ihnen mit Antrag auf Anerkennung vorgelegte Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung wird inhaltlich und rechtlich geprüft.

Wenn keine Einwendungen gegen den Inhalt ihrer Satzung geltend gemacht werden, erfolgt die Satzungsgenehmigung durch die oberste Forstbehörde.

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

zuständige Stelle

oberste Forstbehörde

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Adresse

Hausanschrift

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Stichwörter

TMIL

Version

Technisch erstellt am 19.11.2020

Technisch geändert am 12.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Kontaktdaten der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

In Thüringen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung (2-fach mit Originalunterschriften, eine Satzung verbleibt bei der obersten Forstbehörde, eine Satzung wird an die Forstwirtschaftliche Vereinigung gesiegelt und mit Genehmigungsvermerk zurückgesandt)
  • Niederschrift über die Errichtung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Gründungsbeschluss der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Mitgliederliste (Forstbetriebsgemeinschaften, Waldgenossenschaften etc.)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise für Thüringen: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

In Thüringen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Satzung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung (2-fach mit Originalunterschriften, eine Satzung verbleibt bei der obersten Forstbehörde, eine Satzung wird an die Forstwirtschaftliche Vereinigung gesiegelt und mit Genehmigungsvermerk zurückgesandt)
  • Niederschrift über die Errichtung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Gründungsbeschluss der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
  • Mitgliederliste (Forstbetriebsgemeinschaften, Waldgenossenschaften etc.)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Formulare

Formlose schriftliche Antragstellung

Voraussetzungen

  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein
  • die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken
  • Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und deren Finanzierung enthalten;
  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen

Handlungsgrundlage(n)

§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__38.html

§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

Hinweise für Thüringen: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

Verfahrensablauf

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

In Thüringen

1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen

2. Prüfung der Unterlagen durch die Anerkennungsbehörde

3. Genehmigung der Satzung, gegebenenfalls Ausstellung einer Anerkennungs- und Verleihungsurkunde

4. Aufnahme der Forstwirtschaftlichen Vereinigung in das Register

5. Übersendung der gesiegelten Unterlagen an die Forstwirtschaftliche Vereinigung zur Legitimation 

Hinweise für Thüringen: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

In Thüringen

1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen

2. Prüfung der Unterlagen durch die Anerkennungsbehörde

3. Genehmigung der Satzung, gegebenenfalls Ausstellung einer Anerkennungs- und Verleihungsurkunde

4. Aufnahme der Forstwirtschaftlichen Vereinigung in das Register

5. Übersendung der gesiegelten Unterlagen an die Forstwirtschaftliche Vereinigung zur Legitimation 

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Ca. vier bis sechs Wochen

Kosten

  • 1,00 – 51,00 Euro;
  • auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

50 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.11 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 9. September 2006 (GVBl. S. 313), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2020 (GVBl. S. 166).

Hinweise für Thüringen: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

50 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.11 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 9. September 2006 (GVBl. S. 313), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2020 (GVBl. S. 166).

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 21.01.2021 am 01.07.2020

Hinweise für Thüringen: Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ; 21.01.2021 am 21.01.2021

Version

Technisch erstellt am 02.12.2020

Technisch geändert am 22.04.2025

Stichwörter

§ 38 Bundeswaldgesetz, FWV, Anerkennung, wirtschaftlicher Verein, Forstwirtschaftliche Vereinigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024