Teilzeit während der Elternzeit
Beschreibung
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:
-
bei Ihrem Arbeitgeber,
-
bei einem anderen Arbeitgeber oder
-
als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
Ansprechpartner
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Elterngeld, BaFöG und Unterhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-5366(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5364(Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03631 911-5359(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
Telefon Festnetz: 03631 911-5353(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
Telefon Festnetz: 03631 911-5358(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5367(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5363(Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03631 911-5351(Unterhaltsvorschuss)
E-Mail: Unterhalt@lrandh.thueringen.de
E-Mail: bafoeg@lrandh.thueringen.de
E-Mail: elterngeld@lrandh.thueringen.de
E-Mail: uvg@lrandh.thueringen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Service-Team BMFSFJ am 13.12.2016
Stichwörter
selbständige Tätigkeit, Teilzeitarbeit, Teilzeittätigkeit, Erwerbstätigkeit, Minijob