Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

    Sie können eine Melderegisterauskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.

    Beschreibung

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.

    Online-Dienst

    Universelles Onlineverfahren

    ID: L100038_214347097

    Beschreibung

    Die Auskunft umfasst: die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie die Zwecke und die Rechtsgrundlagen...

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07806 Neustadt an der Orla

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036481 85-2398

    Telefon Festnetz: 036481 85-0

    E-Mail: meldeamt@neustadtanderorla.de

    Internet

    Formulare

    Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Antrag formfrei

    Voraussetzungen

    Antrag formfrei und Bestätigung der Identität der anfragenden Person durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte, 

    bei Vertretung eine Vollmacht

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Minister für Inneres und Kommunales am 18.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English