Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

    Ingenieurkammer - Löschung der Eintragung(en)

    Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Thüringen beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

    Beschreibung

    Kammermitglieder können gemäß § 21 Abs. 3 und 6 ThürAIKG die Löschung ihrer Eintragung(en) bei der Ingenieurkammer Thüringen beantragen.

    Online-Dienst

    Löschung der Eintragung(en)

    ID: L100038_211376527

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an:

    Ingenieurkammer Thüringen
    Gustav-Freytag-Str. 1
    99096 Erfurt

    Telefon: (0361) 228730
    Fax: (0361) 22873-50
    E-Mail: info@ikth.de

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Freytag-Str. 1

    99096 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Am Stadion
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Thüringer Landtag/IHK
      Linie:
      • Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 228730

    Fax: 0361 2287350

    E-Mail: info@ikth.de

    Internet

    Bankverbindung

    Ingenieurkammer Thüringen

    Empfänger: Ingenieurkammer Thüringen

    IBAN: DE19 8207 0024 0116 7550 00

    BIC: DEUTDEDBERF

    Bankinstitut: Deutsche Bank PGK AG Erfurt

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Löschung muss in Schriftform erfolgen.

    Formulare

    Diese finden Sie unter www.ikth.de, im internen Bereich Menüpunkt "Intern - Formulare und Vordrucke".

    Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

    Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

    Ingenieurkammer Thüringen - Löschung der Eintragung(en)

    www.ikht.de

    Voraussetzungen

    Die Eintragung natürlicher Personen in die Listen nach § 21 Abs. 3 und 6 ist nach § 13 ThürAIKG zu löschen, wenn die eingetragene Person

    • verstorben ist,
    • dies gegenüber der Kammer schriftlich verlangt,
    • ihre Hauptwohnung, berufliche Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Thüringen aufgegeben hat und keinen Antrag nach § 13 Abs. 6 Satz 1 ThürAIKG stellt,
    • Hauptwohnung, berufliche Niederlassung oder der Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit trotz Nachforschung nicht mehr festzustellen ist; die Frist für die Nachforschung beträgt 3 Monate,
    • nach Eintragung Tatsachen eingetreten oder bekannt geworden sind, die nach § 12 Abs. 1 ThürAIKG in einem Eintragungsverfahren zur Versagung der Eintragung führen müssten,
    • die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen,
    • in einem Ehrenverfahren unanfechtbar auf Löschung der Eintragung erkannt worden ist.

    Die Eintragung(en) kann/können gelöscht werden, wenn nach der Eintragung Tatsachen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ThürAIKG eingetreten oder bekannt geworden und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind.

    Der Antrag auf Ruhen muss in Schriftform mit Benennung des Grundes unter Vorlage des Nachweises und der Zeitangabe erfolgen. Das Ruhen kann zum 30.06. oder 31.12. des laufenden Jahres für die Dauer von maximal 5 Jahren beantragt werden.

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragsstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes erhoben werden.

    Ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren findet nicht statt.

    Verfahrensablauf

    Antragsformulare finden Sie unter www.ikth.de, im internen Bereich Menüpunkt "Intern - Formulare und Vordrucke

    Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

    zur elektronischen Antragstellung

    https://ikth.de/intern/download/formulare-und-vordrucke

    Fristen

    Die Löschung erfolgt zum Monats- oder Jahresende des eingereichten Antrages.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Entscheidung zur Löschung der Eintragung(en) entscheidet der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen gemäß § 26 ThürAIKG.

    Kosten

    Gemäß § 2 Abs. 2 der Kostenordnung der Ingenieurkammer Thüringen wird eine Löschgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben (per Rechnung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen erlässt über die erfolgte Löschung einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ingenieurkammer Thüringen am 17.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de