Architektenkammer - Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter
Beschreibung
Als Studierende(r) der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können Sie sich in die Interessentenliste der Architektenkammer als Mitgliedschaftsanwärter eingetragen lassen, wenn Sie
- die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben und
- Ihren Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen haben.
Als Mitgliedschaftsanwärter sind Sie kein Mitglied der Architektenkammer. Sie sind aber berechtigt, Serviceleistungen der Architektenkammer in Anspruch zu nehmen und sich an der Kammerarbeit zu beteiligen.
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Verfahren zur Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter
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zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an:
Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Telefon: 0361 210-500
Fax: 0361 210-5050
E-Mail: info@architekten-thueringen.de
http://www.architekten-thueringen.de
Ansprechpartner
Mitgliederverwaltung / Eintragungswesen
Frau Konstanze Schulze
Telefon: 0361-2105030
E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de
Ansprechpartner
Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Postfachadresse
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
Anzahl: 0 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: alle Linien
- Haltestelle: Hauptbahnhof Erfurt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Kettwig
Fax: 0361 21050-30
Internet
Bankverbindung
Architektenkammer Thüringen
Empfänger: Architektenkammer Thüringen
IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61
Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt
Formulare
Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste (gemäß § 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG)
Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'
Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste § 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG
erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie insbesondere folgende Unterlagen:
- Nachweis des Wohnsitzes oder des Hochschulstudienortes in Thüringen
- Identitätsnachweis
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Nachweis der bestandenen Bachelor-Vorprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung
Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen. Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.
Formulare
- Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter
Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Interessentenliste müssen Sie schriftlich beantragen.
Die Bewertung (Gleichwertigkeit / wesentliche Unterschiede) einer ausländischen Bachelor-Vorprüfung im Verhältnis zu einer deutschen Referenzqualifikation kommt nur im Rahmen eines Eintragungsverfahrens in Betracht; ein eigenständiges Anerkennungsverfahren mit abschließender Sachentscheidung sieht das ThürAIKG nicht vor.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag auf Eintragung als Mitgliedschaftsanwärter entscheidet die Architekten-kammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Kosten
15 EUR für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss
Hinweise (Besonderheiten)
Die Stellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Unterstützende Institutionen
Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
Tel.: +49 30 1815-1111
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag jeweils von 09:00 - 15:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 14.03.2020
Stichwörter
ThürBQRL, Berufsanerkennungsrichtlinie, Thüringer Anerkennungsgesetz, nicht reglementierter Beruf, EA Thüringen, ThürAnerkG, reglementierter Beruf