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    Architektenkammer - Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter

    Beschreibung

    Als Studierende(r) der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können Sie sich in die Interessentenliste der Architektenkammer als Mitgliedschaftsanwärter eingetragen lassen, wenn Sie

    • die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben und
    • Ihren Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen haben.

    Als Mitgliedschaftsanwärter sind Sie kein Mitglied der Architektenkammer. Sie sind aber berechtigt, Serviceleistungen der Architektenkammer in Anspruch zu nehmen und sich an der Kammerarbeit zu beteiligen.

    Online-Dienste

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212951644

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahren zur Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter

    ID: L100038_213002820

    Beschreibung

    keine Beschreibung vorhanden

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Architektenkammer Thüringen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an:

    Architektenkammer Thüringen
    Bahnhofstraße 39
    99084 Erfurt

    Telefon: 0361 210-500
    Fax: 0361 210-5050
    E-Mail: info@architekten-thueringen.de
    http://www.architekten-thueringen.de

    Ansprechpartner
    Mitgliederverwaltung / Eintragungswesen

    Frau Konstanze Schulze
    Telefon: 0361-2105030
    E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 900 414

    99107 Erfurt

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    99084 Erfurt

    1. Etage

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: alle Linien
    • Haltestelle: Hauptbahnhof Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0361 2105050

    Telefon Festnetz: 0361 210500

    E-Mail: info@architekten-thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Architektenkammer Thüringen

    Empfänger: Architektenkammer Thüringen

    IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61

    Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt

    Formulare

    Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste (gemäß § 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG)
    Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel benötigen Sie insbesondere folgende Unterlagen:

    • Nachweis des Wohnsitzes oder des Hochschulstudienortes in Thüringen
    • Identitätsnachweis
    • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
    • Nachweis der bestandenen Bachelor-Vorprüfung  oder einer gleichwertigen Prüfung  

    Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen. Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.

    Formulare

    • Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter

    Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

    Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung in die Interessentenliste müssen Sie schriftlich beantragen.

    Die Bewertung (Gleichwertigkeit / wesentliche Unterschiede) einer ausländischen Bachelor-Vorprüfung im Verhältnis zu einer deutschen Referenzqualifikation kommt nur im Rahmen eines Eintragungsverfahrens in Betracht; ein eigenständiges Anerkennungsverfahren mit abschließender Sachentscheidung sieht das ThürAIKG nicht vor.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag auf Eintragung als Mitgliedschaftsanwärter entscheidet die Architekten-kammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

    Kosten

    15 EUR für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Stellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

    Unterstützende Institutionen

    Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"

    Tel.: +49 30 1815-1111

    Erreichbarkeit:
    Montag bis Freitag jeweils von 09:00 - 15:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 14.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    EA Thüringen, ThürAnerkG, reglementierter Beruf, Berufsanerkennungsrichtlinie, nicht reglementierter Beruf, Thüringer Anerkennungsgesetz, ThürBQRL

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English