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    Architektenkammer - Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht

    Beschreibung

    Als Absolvent der Fachrichtung Architektur müssen Sie die berufspraktische Tätigkeit unter der Aufsicht eines Berufsangehörigen der Fachrichtung Architektur oder der Architektenkammer Thüringen absolvieren.

    Die Aufsicht erfolgt durch stichprobenartige Kontrollen über Ihre Tätigkeit und Ihre Leistungen. Die aufsichtführende Person / die Architektenkammer Thüringen hat darauf zu achten, dass Ihnen während der praktischen Tätigkeit die Inhalte nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 ThürAIKG vermittelt werden.

    Soll das Berufspraktikum außerhalb der Bundesrepublik Deutschland absolviert werden, ist die aufsichtführende Person oder Stelle vorab der Architektenkammer Thüringen mitzuteilen und von dieser zuzulassen.

    Die berufspraktische Tätigkeit, die in einem anderen Mitgliedstaat oder nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Staat kann absolviert wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Architektenkammer Thüringen anerkannt werden. In einem Drittland absolvierte berufspraktische Tätigkeiten können berücksichtigt werden.

    Den Beginn der berufspraktischen Tätigkeit müssen Sie der Architektenkammer Thüringen vorher anzeigen.

    Online-Dienste

    Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit

    ID: L100038_213002817

    Beschreibung

    keine Beschreibung vorhanden

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    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212951643

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    Sprache

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    zuständige Stelle

    Architektenkammer Thüringen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an:

    Architektenkammer Thüringen
    Bahnhofstraße 39
    99084 Erfurt

    Telefon: 0361 210-500
    Fax: 0361 210-5050
    E-Mail: info@architekten-thueringen.de
    https://www.architekten-thueringen.de

    Ansprechpartner
    Mitgliederverwaltung / Eintragungswesen

    Frau Konstanze Schulze
    Telefon: 0361-2105030
    E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 900 414

    99107 Erfurt

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    99084 Erfurt

    1. Etage

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: alle Linien
    • Haltestelle: Hauptbahnhof Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0361 2105050

    Telefon Festnetz: 0361 210500

    E-Mail: info@architekten-thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Architektenkammer Thüringen

    Empfänger: Architektenkammer Thüringen

    IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61

    Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt

    Formulare

    Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Zusammen mit der Anzeige müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

    • Nachweis eines Studienabschlusses in der Fachrichtung Architektur
    • Identitätsnachweis
    • Nachweis über die Staatsangehörigkeit

    Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen. Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind

    Formulare

    Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang Ihrer Anzeige prüft der Eintragungsausschuss der Architektenkammer, ob die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste der Fachrichtung Architektur nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 erste Alternative ThürAIKG vorliegen; liegen die Voraussetzungen nicht vor, weist die Architektenkammer mit der Bestätigung nach Satz 1 darauf hin.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Kammer bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats den Eingang der Anzeige und teilt Ihnen mit, wenn die vorzulegenden Unterlagen unvollständig sind, welche Unterlagen noch fehlen und nachzureichen sind.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Stellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

    Unterstützende Institutionen

    Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"

    Tel.: +49 30 1815-1111

    Erreichbarkeit:
    Montag bis Freitag jeweils von 09:00 - 15:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 28.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Architekt, Berufszugang, Berufsanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English