Sachverständige für Hunde

    Amtliche Anerkennung der Sachverständigen zur Abnahme von Wesenstests bei Hunden nach den §§ 8 und 9 ThürTierGefG

    Amtliche Anerkennung der Sachverständigen nach § 1 ThürWesenstestVO zur Abnahme von Wesenstests von Hunden nach den §§ 8 und 9 ThürTierGefG

    Beschreibung

    Wer bei Hunden, deren Verhalten den Verdacht auf eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verursacht hat, Wesenstests im Sinne des §§ 8, 9 Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011 (GVBl. Seite 93) in der jeweils geltenden Fassung (ThürTierGefG) abnehmen möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung als sachkundige Person/ Sachverständiger durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verbraucherschutz. Nach erfolgter Anerkennung wird die sachkundige Person/ der Sachverständige in eine vom Thüringer Landesverwaltungsamt für den Freistaat Thüringen geführte Liste eingetragen (§ 1 der Thüringer Wesenstestverordnung vom 19. Januar 2012, GVBl. Seite 72, in der jeweils geltenden Fassung).  

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212951635

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt (§ 1 Abs. 1 Satz 2 ThürWesenstestVO)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 200, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Persönliche Angaben
    • Ausbildungsunterlagen
    • Nachweise der durch Aus- und Fortbildung erworbenen Kenntnisse

    Formulare

    formlos

    Voraussetzungen

    • Beamteter oder praktizierender Tierarzt oder
    • bestellte Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- , Blindeführhunde- oder
    • Behindertenbegleithundewesen oder
    • besondere Eignung durch langjährige Erfahrung im Umgang mit Hunden
    • gleichwertige Anerkennung in einem anderen EU-Land oder einem anderen Bundesland

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Für die Erteilung der amtlichen Anerkennung muss ein Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    aufwandsbezogen; Ernennungsgebühren in Höhe von ca. 50,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Aufnahme der Tätigkeit hat die sachkundige Person an einer Unterweisung zur einheitlichen Anwendung des Wesenstests beim Thüringer Landesverwaltungsamt teilzunehmen (§ 1 Abs. 2 ThürWesenstestVO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung vom 19. Januar 2012, GVBl. Seite 49, in der jeweils geltenden Fassung - ThürSachkundePrüfVO -). Die sachkundige Person ist nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Sie hat regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen - innerhalb von zwei Jahren mindestens eine fachspezifische Fortbildungsveranstaltung - und hat dies dem Thüringer Landesverwaltungsamt durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (§ 1 Abs. 2 ThürWesenstestVO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ThürSachkundePrüfVO).

    Unterstützende Institutionen

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 10.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hunde, Tiergefahr, Sachverständiger, Kampfhund, gefährliche Tiere, Wesenstest, Ordnungsbehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de