• Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Sachverständige für Hunde

Amtliche Anerkennung der Sachverständigen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Haltern gefährlicher Hunde oder anderer gefährlicher Tiere

Amtliche Anerkennung der Sachverständigen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Haltern von gefährlichen Tieren (§§ 1 und 9 der Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung).

Beschreibung

Wer Sachkundeprüfungen gemäß § 5 des Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011 (GVBl. Seite 93) in der jeweils geltenden Fassung (ThürTierGefG) bei Haltern von gefährlichen Tieren abnehmen will, benötigt die amtliche Anerkennung als sachkundige Person/ Sachverständiger durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verbraucherschutz. Nach erfolgter Anerkennung wird die sachkundige Person/ der Sachverständige in eine vom Thüringer Landesverwaltungsamt für den Freistaat Thüringen geführte Liste eingetragen (§§ 1 und 9 der Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung vom 19. Januar 2012 (GVBl. Seite 49) in der jeweils geltenden Fassung (ThürSachkundePrüfVO)).

Online-Dienst

Thüringer Online-Dienst

ID: L100038_212951634

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt (§ 1 ThürSachkundePrüfVO)

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 200, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar

Ansprechpartner

Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

Adresse

Hausanschrift

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

Fax: 0361 57332-1346

E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

Version

Technisch erstellt am 13.07.2009

Technisch geändert am 06.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Angaben
  • Ausbildungsunterlagen
  • Nachweise der durch Aus- und Fortbildung erworbenen Kenntnisse

Formulare

formlos

Voraussetzungen

  • Beamteter oder praktizierender Tierarzt oder
  • Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung oder sonstigen beruflichen Erfahrungen nachweislich Kenntnisse und Fertigkeiten über die Haltung gefährlicher Tiere besitzen oder
  • bestellter Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- , Blindenführhunde- oder
  • Behindertenbegleithundewesen oder
  • besondere Eignung durch langjährige Erfahrung im Umgang mit gefährlichen Tieren
  • gleichwertige Anerkennung in einem anderen EU-Land oder einem anderen Bundesland

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Für die Erteilung der amtlichen Anerkennung müssen Sie einen Antrag beim TLVwA stellen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

3 Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen

Kosten

aufwandsbezogen; Ernennungsgebühren in Höhe von ca. 50,00 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Vor Aufnahme der Tätigkeit hat die sachkundige Person an einer Unterweisung zur einheitlichen Anwendung der Sachkundeprüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt teilzunehmen (§ 1 Abs. 3 ThürSachkundePrüfVO). Die sachkundige Person ist nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Sie hat regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen - innerhalb von zwei Jahren mindestens eine fachspezifische Fortbildungsveranstaltung - und hat dies dem Thüringer Landesverwaltungsamt durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (§ 1 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ThürSachkundePrüfVO).

Unterstützende Institutionen

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 10.01.2020

Version

Technisch erstellt am 16.01.2020

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Hunde, Sachkunde, Kampfhund, Sachkundenachweis, Tiere, Tiergefahr, Sachverständiger, gefährliche Tiere, Ordnungsbehörde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024