Sachverständige für Hunde

    Amtliche Anerkennung der Sachverständigen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Haltern gefährlicher Hunde oder anderer gefährlicher Tiere

    Amtliche Anerkennung der Sachverständigen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Haltern von gefährlichen Tieren (§§ 1 und 9 der Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung).

    Beschreibung

    Wer Sachkundeprüfungen gemäß § 5 des Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011 (GVBl. Seite 93) in der jeweils geltenden Fassung (ThürTierGefG) bei Haltern von gefährlichen Tieren abnehmen will, benötigt die amtliche Anerkennung als sachkundige Person/ Sachverständiger durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verbraucherschutz. Nach erfolgter Anerkennung wird die sachkundige Person/ der Sachverständige in eine vom Thüringer Landesverwaltungsamt für den Freistaat Thüringen geführte Liste eingetragen (§§ 1 und 9 der Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung vom 19. Januar 2012 (GVBl. Seite 49) in der jeweils geltenden Fassung (ThürSachkundePrüfVO)).

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212951634

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt (§ 1 ThürSachkundePrüfVO)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 200, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1198

    Fax: 0361 57332-1346

    E-Mail: joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Reithalle
      Anzahl: 35  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Zentrum WEST
      Anzahl: 170  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Marstall
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Reithalle
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-160(Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung)

    Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)

    E-Mail: ordnungsamt@meiningen.de

    E-Mail: buergerdienste@meiningen.de

    E-Mail: buergerbuero@meiningen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Meiningen - Vollzugsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zentrum WEST
      Anzahl: 170  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Reithalle
      Anzahl: 35  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Marstall
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Reithalle
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)

    Telefon Festnetz: 03693 454-160(Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung)

    E-Mail: buergerbuero@meiningen.de

    E-Mail: buergerdienste@meiningen.de

    E-Mail: ordnungsamt@meiningen.de

    Internet

    Formulare

    Haltung eines gefährlichen Tieres - Erlaubnis beantragen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Persönliche Angaben
    • Ausbildungsunterlagen
    • Nachweise der durch Aus- und Fortbildung erworbenen Kenntnisse

    Formulare

    formlos

    Voraussetzungen

    • Beamteter oder praktizierender Tierarzt oder
    • Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung oder sonstigen beruflichen Erfahrungen nachweislich Kenntnisse und Fertigkeiten über die Haltung gefährlicher Tiere besitzen oder
    • bestellter Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- , Blindenführhunde- oder
    • Behindertenbegleithundewesen oder
    • besondere Eignung durch langjährige Erfahrung im Umgang mit gefährlichen Tieren
    • gleichwertige Anerkennung in einem anderen EU-Land oder einem anderen Bundesland

    Verfahrensablauf

    Für die Erteilung der amtlichen Anerkennung müssen Sie einen Antrag beim TLVwA stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    aufwandsbezogen; Ernennungsgebühren in Höhe von ca. 50,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Aufnahme der Tätigkeit hat die sachkundige Person an einer Unterweisung zur einheitlichen Anwendung der Sachkundeprüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt teilzunehmen (§ 1 Abs. 3 ThürSachkundePrüfVO). Die sachkundige Person ist nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Sie hat regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen - innerhalb von zwei Jahren mindestens eine fachspezifische Fortbildungsveranstaltung - und hat dies dem Thüringer Landesverwaltungsamt durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (§ 1 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ThürSachkundePrüfVO).

    Unterstützende Institutionen

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 10.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sachkunde, Tiergefahr, Sachkundenachweis, Ordnungsbehörde, Sachverständiger, Kampfhund, gefährliche Tiere, Tiere, Hunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de