Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

    Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung im Pflanzenschutz beantragen

    Sie möchten aus beruflichen Gründen Pflanzenschutzmittel anwenden oder zum Pflanzenschutz beraten? Dann benötigen Sie den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Kartenformat.

    Beschreibung

    Sie dürfen nur

    • beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden,
    • über den Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2009/128/EG beraten, oder
    • Personen anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden

    wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen.

    Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder im Pflanzenschutz beraten, beantragen Sie mit Hilfe der bundesweiten Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inkl. Beratung.

    Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

    Die erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Bescheinigungen, Kostenübernahmeerklärung) können Sie im Antragsverfahren online hochladen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der Antragsteller mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.

    Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bescheid mit der Anerkennung der Sachkunde. Nach Zahlungseingang erfolgt bundesweit einmal im Monat die Herstellung der Sachkundenachweis-Karten. Die Karte wird Ihnen vom Druckdienstleister per Post zugestellt.

    Ergänzung für Thüringen:

    Der Antrag auf Anerkennung der Sachkunde und Ausstellung der Ausweiskarte sollte zeitnah nach bestandener Prüfung erfolgen.

    Online-Dienst

    Pflanzenschutz - Sachkundenachweis - Online

    ID: L100038_211055007

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen
    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
    Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut 

    Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
    Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
    Referat 25 Fachrechts- und Cross Compliance-Kontrollen

    Zuständigkeit

    Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen
    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
    Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut 

    Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
    Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
    Referat 25 Fachrechts- und Cross Compliance-Kontrollen

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

    Adresse

    Hausanschrift

    Kühnhäuser Str. 101

    99090 Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 361 574198-140

    Telefon Festnetz: +49 361 574198-000

    E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
    • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung im Bereich Anwendung/Beratung oder
    • Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit zusätzlicher Bescheinigung (von Hochschule, Ausbildungsstätte) oder
    • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates im Sinne der Richtlinie 2009/128/EG
    • Es können andere Nachweise oder Bescheinigungen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten oder Nicht-EU-Staaten anerkannt werden, falls die geforderten fachlichen Inhalte Bestandteil der Ausbildung/ Prüfung waren und dies in eindeutiger Weise aus den eingereichten Nachweisen/ Bescheinigungen hervorgeht.
    • Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
    • Ggf. formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers
    • Ggf. Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

    Ergänzung für Thüringen:

    Die Angabe von Telefonnummer oder E-Mailadresse ist für die Kontaktaufnahme bei Rückfragen während der Antragsbearbeitung sehr wichtig!

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Sachkunde weisen Sie

    • mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss (z.B. Landwirt, Winzer, Gärtner, Forstwirt u.a.) oder
    • einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (z.B. im Rahmen eines Sachkundelehrgangs) oder
    • mit einem Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit zusätzlicher Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
    • mit einer gültigen Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates im Sinne der Richtlinie 2009/128/EG nach

    Es können andere Nachweise oder Bescheinigungen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten oder Nicht-EU-Staaten anerkannt werden, falls die geforderten fachlichen Inhalte Bestandteil der Ausbildung/ Prüfung waren und dies in eindeutiger Weise aus den eingereichten Nachweisen/ Bescheinigungen hervorgeht.

    Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für Thüringen:

    Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erheben. Die Frist wird auch durch rechtzeitigen Eingang in einer Zweigstelle des Landesamtes gewahrt.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen. Wenn alle Voraussetzung für die Anerkennung der Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde einen Anerkennungs- und Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung wird der Sachkundenachweis an den/die Antragsteller*in versendet.

    Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.

    Der Antrag hierfür ist online zu stellen unter www.pflanzenschutz-skn.de. (Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen). Über die Kachel des zuständigen Bundeslandes können weiterführende Informationen eingesehen werden. Der Sachkundenachweis kann mit oder ohne Registrierung beantragt werden. Danach sind die Pflichtfelder mit den Angaben zum Antragsteller auszufüllen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes gelangen Sie zur Antragsseite. Geben Sie hier die Antragsart ein. Die Antragsart "Anwendung und Beratung" beinhaltet das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie die Beratung zum Pflanzenschutz. Die Antragsart "Abgabe" beinhaltet den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Nach Bestätigung der erforderlichen Deutschkenntnisse und der Anerkennung der Datenschutzerklärung können Sie Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis, hochladen. Abschließend stellen Sie den Antrag über den entsprechenden Button. Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde.

    Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.
    Alternativ: Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie uns die Kopie per Post an die jeweilige Dienststell.
    Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, benötigen zusätzlich einen deutschen Sachkundenachweis.
    Die Beantragung des deutschen Sachkundenachweises ist aus technischen Gründen über die Online-Datenbank nicht möglich.
    Bitte wenden Sie sich direkt an den Pflanzenschutzdienst bzw. der für die Antragstellung zuständigen Stelle in dem Bundesland, wo Sie tätig werden wollen.

    Hierzu können Sie den Dienststellenfinder auf der Homepage nutzen.
    Altsachkundige bzw. Neusachkundige, deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz.
    Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 4 - 6 Wochen bearbeitet.

    Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid über 40 Euro.
    Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern.
    Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen. Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes ist auf der Karte vermerkt.

    Fristen

    Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    2-8 Wochen

    Kosten

    Thüringen:

    Gebühr: EUR 40,00 

    Zweitausstellung 15,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen, z. B. aktuelle Termine zu Lehrgangs- und Fortbildungsangeboten in Thüringen:

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum; Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut am 03.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sachkundenachweis, Sachkunde, Biozid, Pflanzenschutzmittel, Pestizid, PSM

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de