EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben

    Antrag auf lebensmittelrechtliche EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben

    Beschreibung

    Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen, eine Zulassung. Hierzu gehören z. B. Schlachtbetriebe sowie Betriebe, die Milch, Fisch, Fleisch und Eier be- oder verarbeiten und diese Produkte nicht nur am Ort der Herstellung in Verkehr bringen. Auch Großküchen können unter die Zulassungspflicht fallen. Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen für Betriebe der Primärproduktion, reine Transport- oder Lagertätigkeiten ohne Temperaturregelungen sowie für bestimmte lokale Formen des Einzelhandels.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950692

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Anträge sind immer über das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu stellen.

    Die Zuständigkeit für die Zulassung richtet sich nach der Betriebsart und der Herstellungs- bzw. Bearbeitungsmenge des Betriebes pro Woche. Sie liegt entweder beim beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) oder beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 10

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-708

    Fax: 03447 586-706

    E-Mail: veterinaerwesen@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    • Herr Matthias Thurau (Fachdienstleiter)

      Telefon Festnetz: 03447 586-709

    Internet

    Formulare

    Erklärung zur Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers (Selbstauskunft) - (Thüringen)
    Erklärung zum Verzicht auf die Zulassung - Rückgabe der Zulassung - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Entwurf eines maßstabgetreuen Betriebsplanes, aus dem der Material- und Personalfluss sowie die Aufstellung der Maschinen ersichtlich sind
    • Nachweise über die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers bzw. Selbstauskunft
    • Sachkundenachweis

    Formulare

    • formloser Antrag auf lebensmittelrechtliche Zulassung für die zuzulassende Tätigkeit
    • Betriebsspiegel mit Beiblättern

    Voraussetzungen

    Vorliegen der gesetzlich vorgegebenen Bedingungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Antragstellung des Lebensmittelunternehmers beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Nach Prüfung der vorgelegten Betriebsunterlagen erfolgt eine Vor-Ort-Begehung, bei der kontrolliert wird, ob die gesetzlichen Hygieneanforderungen eingehalten werden. Mit dem Zulassungsbescheid erhält das Unternehmen eine Zulassungsnummer. Diese wird als ovales Identitätskennzeichen auf den Produkten angebracht.

    Kosten

    Wir weisen darauf hin, dass gemäß Kostenziffer 5.2.1 ThürVwKostOMASGFF (Anlage Verwaltungskostenverzeichnis - Teil C) für die endgültige Zulassung eine Gebühr in Höhe von 150 bis 2.100 Euro erhoben wird. Der genaue Betrag errechnet sich u.a. aus der hierfür erforderlichen Arbeitszeit. Die Zulassungskontrolle wird von einem Bediensteten des höheren Dienstes durchgeführt, wobei ein Stundensatz von 82 Euro anzusetzen ist.

    Für eine ggf. vorangehende vorläufige oder befristete Zulassung werden zudem erhoben:

    • gemäß Kostenziffer 5.2.2 für eine vorläufige oder bedingte Zulassung Gebühren in Höhe von 75-300 Euro sowie
    • gemäß Kostenziffer 5.2.3 für eine Verlängerung einer bedingten Zulassung eine Gebühr in Höhe von 75- 300 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz am 04.03.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schlachtung, Großhandel, Milchverarbeitung, Lebensmittel, Fleisch, Eierpackstelle, Betrieb, Molkerei, Zulassung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de