Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Beratung

    Regionalpartner für Beratungsförderung Unternehmerischen Know-hows

    Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen in Schwierigkeiten ist, können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Förderung erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.

    Die "Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

    • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
    • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
    • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

    Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

    Beratungen - Informationsgespräch - IHK als Regionalpartner

    Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen.

    Online-Dienst

    Online-Portal zur Antragstellung

    ID: L100038_212987964

    Beschreibung

    Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.03.2022 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 4-8

    98527 Suhl

    Hauptgeschäftsstelle

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 362-0

    Fax: 03681 362-100

    E-Mail: info@suhl.ihk.de

    Internet

    Bankverbindung

    Industrie- und Handelskammer

    Empfänger: Industrie- und Handelskammer

    IBAN: DE14 8207 0000 0004 6125 29

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Antje Freund)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Was erwartet das BAFA von den Regionalpartner IHK ?

    • Informationsgespräch mit Antragsteller, obligatorisch für Gründer und Unternehmen in Schwierigkeiten, freiwillig für Bestandsunternehmen, kostenfrei für Antragsteller. Pflichtthema: Zuwendungsvoraussetzungen.
    • Aushändigung eines Bestätigungsschreibens an den Antragsteller
    • Bei Bedarf Begleitung von Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Einhaltung entsprechender datenschutzrechtlicher Bestimmungen
    • Information, Beratung und Begleitung des Programms als neutraler Partner "objektiv und frei von Branchen- oder eigenen Interessen"
    • Persönliche Beratung hat Priorität. Falls telefonisch: Termin vorab vereinbaren.
    • Bei Unternehmen in Schwierigkeiten: Sondierungsgespräch zu Beratungsbedarf und Einbeziehung weiterer Beteiligter (Pflicht lt. Richtlinie)
    • Orientierungsberatung, angelehnt an das Vorhaben des Antragstellers
    • Information zu möglichen Beratungsaspekten/Coachinginhalten/Kriterien der Beraterauswahl
    • Hinweise zu nützlichen weiteren Kontakten

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera am 22.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 23.08.2018 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)