Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

    Sprengstoff Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde anerkennen

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950663

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeitschutz.
     

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

    Adresse

    Lieferanschrift

    Linderbacher Weg 30

    99099 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Staße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 573831-000

    Fax: +49 361 573831-062

    E-Mail: feuerwerk@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Seelenbinder-Straße 6

    99096 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Thüringenhalle
      Linie:
      • Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 900 354

    99106 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57381-1000

    Fax: 0361 57381-1800

    E-Mail: Poststelle@tmasgff.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • detailierter Lehrplan,
    • Lehrgangsunterlagen,
    • Prüfungsordnung,
    • Prüfungsfragen,
    • Stundenplan mit Zuordnung der Lehrkräfte,
    • Angaben zur Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Unternehmung,
    • Nachweis einer Haftplichtversicherung

    Ist der Antrag unvollständig, teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche Unterlagen nachzureichen sind.

    Formulare

    Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung wird formlos eingereicht.

    Voraussetzungen

    Zu erbringen sind die Nachweise der fachlichen und persönlichen Eignung durch Vorlage von Abschlüssen, Zeugnissen und der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr sein sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Klage vor dem Verwaltungsgericht).

    Verfahrensablauf

    Die Lehrgangsanerkennung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Fristen

    Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung muss rechtzeitig vor dem Beginn des ersten Lehrgangs eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine Fristverlängerung ist zu begründen. Sie wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.

    Kosten

    Die Lehrgangsanerkennung ist kostenpflichtig.

    Für die Lehrgangsanerkennung ist derzeit ein Gebührenrahmen von 150 bis 1.000 EUR festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffrecht in der aktuellen Fassung sind zu beachten.

    Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesbergamt zuständige Behörde

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 21.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sprengstoff, Explosionsgefährliche Stoffe, staatliche Anerkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de