• Hirschfeld (Landkreis Greiz, Thüringen)
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Tierarzt

Tierarzt - Berufsausübung bei Landestierärztekammer anmelden

Die Aufnahme der Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin müssen Sie bei den zuständigen Stellen anmelden.

Beschreibung

Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt in Thüringen Ihren Beruf ausüben wollen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit unter Vorlage Ihrer Berechtigungsnachweise bei der Landestierärztekammer Thüringen und bei dem für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden. Die Beendigung Ihrer Berufsausübung und jeder Wohnsitz- und Niederlassungswechsel ist ebenfalls den genannten Stellen anzuzeigen.

Online-Dienst

Thüringer Online-Dienst

ID: L100038_212950662

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die

  • Landestierärztekammer Thüringen
    Thälmannstr. 1-3
    99085 Erfurt

    Tel.: 0361/ 64 43 87 93
    Fax: 0361/ 64 43 87 95
    E-Mail: info@ltkt.de

und an das

  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen bzw. deren Bereich die berufliche Tätigkeit erfolgen soll.

Ansprechpartner

Landestierärztekammer Thüringen

Adresse

Hausanschrift

Thälmannstr. 1-3

99085 Erfurt

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 64438-793

Fax: 0361 64438-795

E-Mail: info@ltkt.de

Formulare

Tierärztekammer-Meldebogen - (Thüringen)
Tierärztekammer: Art der Tätigkeit - (Thüringen)

Version

Technisch erstellt am 20.02.2013

Technisch geändert am 13.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Die Landestierärztekammer Thüringen informiert Sie über die der Anmeldung beizufügenden Unterlagen.  Beizufügen sind in jedem Fall die beglaubigten Kopien

  • des Hochschulabschlusses,
  • der Approbationsurkunde oder der Berufserlaubnis,
  • der Promotionsurkunde, falls vorhanden,
  • der Fachtierarzturkunde, falls vorhanden.

Formulare

  • Tierärztekammer-Meldebogen
  • Formular „Art der Tätigkeit"

Voraussetzungen

Die Ausübung des tierärztlichen Berufs setzt voraus, dass Ihnen die Approbation als Tierarzt erteilt worden ist. Die vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufs ist auch aufgrund einer Berufserlaubnis zulässig. Für die Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei Streitigkeiten zwischen Tierärzten sowie zwischen diesen und Dritten, die aus der Berufs-ausübung entstanden sind, kann der Schlichtungsausschuss der Landestierärztekammer Thü-ringen angerufen werden.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung Ihrer beruflichen Tätigkeit können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch  vornehmen. Für die Anmeldung bei der Landestierärztekammer Thüringen verwenden Sie bitte den Tierärztekammer-Meldebogen sowie das Formblatt "Art der Tätigkeit". Die Anmeldung beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann formlos erfolgen.

Fristen

Die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit müssen Sie innerhalb eines Monats, bei vorüber-gehender Berufsausübung innerhalb von fünf Tagen, nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit anmelden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit sowie Eignung der vorgelegten Unterlagen (siehe oben).

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Einhaltung der Meldepflichten gehört zu den Berufspflichten der Tierärztinnen und Tierärzte. Schuldhafte Verstöße hiergegen können gemäß § 11 Thüringer Heilberufegesetz mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünftausend EUR im Einzelfall belegt werden.

Eine Meldepflicht gegenüber der Landestierärztekammer Thüringen besteht auch, wenn Sie Ihren Beruf in Thüringen nicht ausüben, dort aber Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) Landestierärztekammer Thüringen am 12.11.2015

Version

Technisch erstellt am 11.12.2015

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Tierarzttätigkeit, Tierarztarbeitserlaubnis, Amtstierarzt, Tierarztanerkennung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024