Tierarzt - Berufsausübung bei Landestierärztekammer anmelden
Die Aufnahme der Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin müssen Sie bei den zuständigen Stellen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt in Thüringen Ihren Beruf ausüben wollen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit unter Vorlage Ihrer Berechtigungsnachweise bei der Landestierärztekammer Thüringen und bei dem für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden. Die Beendigung Ihrer Berufsausübung und jeder Wohnsitz- und Niederlassungswechsel ist ebenfalls den genannten Stellen anzuzeigen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die
- Landestierärztekammer Thüringen
Thälmannstr. 1-3
99085 Erfurt
Tel.: 0361/ 64 43 87 93
Fax: 0361/ 64 43 87 95
E-Mail: info@ltkt.de
und an das
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen bzw. deren Bereich die berufliche Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Veterinäramt/ Lebensmittelüberwachung - Tierseuchen- u. Tierschutzrecht
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Linie:- Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Veterinäramt
Landestierärztekammer Thüringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
LTKT
Tierärztekammer: Art der Tätigkeit - (Thüringen)
Tierärztekammer-Meldebogen - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Die Landestierärztekammer Thüringen informiert Sie über die der Anmeldung beizufügenden Unterlagen. Beizufügen sind in jedem Fall die beglaubigten Kopien
- des Hochschulabschlusses,
- der Approbationsurkunde oder der Berufserlaubnis,
- der Promotionsurkunde, falls vorhanden,
- der Fachtierarzturkunde, falls vorhanden.
Formulare
- Tierärztekammer-Meldebogen
- Formular "Art der Tätigkeit"
Voraussetzungen
Die Ausübung des tierärztlichen Berufs setzt voraus, dass Ihnen die Approbation als Tierarzt erteilt worden ist. Die vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufs ist auch aufgrund einer Berufserlaubnis zulässig. Für die Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Rechtsbehelf
Bei Streitigkeiten zwischen Tierärzten sowie zwischen diesen und Dritten, die aus der Berufs-ausübung entstanden sind, kann der Schlichtungsausschuss der Landestierärztekammer Thü-ringen angerufen werden.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung Ihrer beruflichen Tätigkeit können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch vornehmen. Für die Anmeldung bei der Landestierärztekammer Thüringen verwenden Sie bitte den Tierärztekammer-Meldebogen sowie das Formblatt "Art der Tätigkeit". Die Anmeldung beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann formlos erfolgen.
Fristen
Die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit müssen Sie innerhalb eines Monats, bei vorüber-gehender Berufsausübung innerhalb von fünf Tagen, nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit anmelden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit sowie Eignung der vorgelegten Unterlagen (siehe oben).
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einhaltung der Meldepflichten gehört zu den Berufspflichten der Tierärztinnen und Tierärzte. Schuldhafte Verstöße hiergegen können gemäß § 11 Thüringer Heilberufegesetz mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünftausend EUR im Einzelfall belegt werden.
Eine Meldepflicht gegenüber der Landestierärztekammer Thüringen besteht auch, wenn Sie Ihren Beruf in Thüringen nicht ausüben, dort aber Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) Landestierärztekammer Thüringen am 12.11.2015
Stichwörter
Tierarztarbeitserlaubnis, Amtstierarzt, Tierarzttätigkeit, Tierarztanerkennung