Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als TierarztOnline erledigen

    Tierarzt - Berufsausübung bei Landestierärztekammer anmelden

    Die Aufnahme der Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin müssen Sie bei den zuständigen Stellen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt in Thüringen Ihren Beruf ausüben wollen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit unter Vorlage Ihrer Berechtigungsnachweise bei der Landestierärztekammer Thüringen und bei dem für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden. Die Beendigung Ihrer Berufsausübung und jeder Wohnsitz- und Niederlassungswechsel ist ebenfalls den genannten Stellen anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950662

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die

    • Landestierärztekammer Thüringen
      Thälmannstr. 1-3
      99085 Erfurt

      Tel.: 0361/ 64 43 87 93
      Fax: 0361/ 64 43 87 95
      E-Mail: info@ltkt.de

    und an das

    • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen bzw. deren Bereich die berufliche Tätigkeit erfolgen soll.

    Ansprechpartner

    Landestierärztekammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thälmannstr. 1-3

    99085 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 64438-793

    Fax: 0361 64438-795

    E-Mail: info@ltkt.de

    Internet

    Formulare

    LTKT
    Tierärztekammer-Meldebogen - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Landestierärztekammer Thüringen informiert Sie über die der Anmeldung beizufügenden Unterlagen.  Beizufügen sind in jedem Fall die beglaubigten Kopien

    • des Hochschulabschlusses,
    • der Approbationsurkunde oder der Berufserlaubnis,
    • der Promotionsurkunde, falls vorhanden,
    • der Fachtierarzturkunde, falls vorhanden.

    Formulare

    • Tierärztekammer-Meldebogen
    • Formular "Art der Tätigkeit"

    Voraussetzungen

    Die Ausübung des tierärztlichen Berufs setzt voraus, dass Ihnen die Approbation als Tierarzt erteilt worden ist. Die vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufs ist auch aufgrund einer Berufserlaubnis zulässig. Für die Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.

    Rechtsbehelf

    Bei Streitigkeiten zwischen Tierärzten sowie zwischen diesen und Dritten, die aus der Berufs-ausübung entstanden sind, kann der Schlichtungsausschuss der Landestierärztekammer Thü-ringen angerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung Ihrer beruflichen Tätigkeit können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch  vornehmen. Für die Anmeldung bei der Landestierärztekammer Thüringen verwenden Sie bitte den Tierärztekammer-Meldebogen sowie das Formblatt "Art der Tätigkeit". Die Anmeldung beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann formlos erfolgen.

    Fristen

    Die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit müssen Sie innerhalb eines Monats, bei vorüber-gehender Berufsausübung innerhalb von fünf Tagen, nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit sowie Eignung der vorgelegten Unterlagen (siehe oben).

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Einhaltung der Meldepflichten gehört zu den Berufspflichten der Tierärztinnen und Tierärzte. Schuldhafte Verstöße hiergegen können gemäß § 11 Thüringer Heilberufegesetz mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünftausend EUR im Einzelfall belegt werden.

    Eine Meldepflicht gegenüber der Landestierärztekammer Thüringen besteht auch, wenn Sie Ihren Beruf in Thüringen nicht ausüben, dort aber Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) Landestierärztekammer Thüringen am 12.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierarztanerkennung, Tierarzttätigkeit, Tierarztarbeitserlaubnis, Amtstierarzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English