Tierarzt - Berufsausübung bei Landestierärztekammer anmelden
Die Aufnahme der Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin müssen Sie bei den zuständigen Stellen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt in Thüringen Ihren Beruf ausüben wollen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit unter Vorlage Ihrer Berechtigungsnachweise bei der Landestierärztekammer Thüringen und bei dem für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden. Die Beendigung Ihrer Berufsausübung und jeder Wohnsitz- und Niederlassungswechsel ist ebenfalls den genannten Stellen anzuzeigen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Tierarzt - Berufsausübung bei Landestierärztekammer anmelden
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die
- Landestierärztekammer Thüringen
Thälmannstr. 1-3
99085 Erfurt
Tel.: 0361/ 64 43 87 93
Fax: 0361/ 64 43 87 95
E-Mail: info@ltkt.de
und an das
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen bzw. deren Bereich die berufliche Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Tierschutz, Tierarzneimittel
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 209
Bus: 212
Bus: 243
Bus: 201
Bus: 211
Bus: 210
Bus: 208
Bus: 216
Bus: 205
Bus: 220
Bus: 200
Bus: 242
Bus: 206
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Tierärztekammer-Meldebogen - (Thüringen)
Tierärztekammer: Art der Tätigkeit - (Thüringen)
Landestierärztekammer Thüringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Tierärztekammer-Meldebogen - (Thüringen)
Tierärztekammer: Art der Tätigkeit - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Die Landestierärztekammer Thüringen informiert Sie über die der Anmeldung beizufügenden Unterlagen. Beizufügen sind in jedem Fall die beglaubigten Kopien
- des Hochschulabschlusses,
- der Approbationsurkunde oder der Berufserlaubnis,
- der Promotionsurkunde, falls vorhanden,
- der Fachtierarzturkunde, falls vorhanden.
Formulare
- Tierärztekammer-Meldebogen
- Formular „Art der Tätigkeit"
Voraussetzungen
Die Ausübung des tierärztlichen Berufs setzt voraus, dass Ihnen die Approbation als Tierarzt erteilt worden ist. Die vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufs ist auch aufgrund einer Berufserlaubnis zulässig. Für die Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Streitigkeiten zwischen Tierärzten sowie zwischen diesen und Dritten, die aus der Berufs-ausübung entstanden sind, kann der Schlichtungsausschuss der Landestierärztekammer Thü-ringen angerufen werden.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung Ihrer beruflichen Tätigkeit können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch vornehmen. Für die Anmeldung bei der Landestierärztekammer Thüringen verwenden Sie bitte den Tierärztekammer-Meldebogen sowie das Formblatt "Art der Tätigkeit". Die Anmeldung beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann formlos erfolgen.
Fristen
Die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit müssen Sie innerhalb eines Monats, bei vorüber-gehender Berufsausübung innerhalb von fünf Tagen, nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit anmelden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit sowie Eignung der vorgelegten Unterlagen (siehe oben).
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einhaltung der Meldepflichten gehört zu den Berufspflichten der Tierärztinnen und Tierärzte. Schuldhafte Verstöße hiergegen können gemäß § 11 Thüringer Heilberufegesetz mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünftausend EUR im Einzelfall belegt werden.
Eine Meldepflicht gegenüber der Landestierärztekammer Thüringen besteht auch, wenn Sie Ihren Beruf in Thüringen nicht ausüben, dort aber Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) Landestierärztekammer Thüringen am 12.11.2015