Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Wenn Sie umgezogen sind, dann benötigen Sie für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung.

    Beschreibung

    Ab dem 1. November 2015 muss der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z. B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

    Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei jeder An-, Ab-, oder Ummeldung vorzulegen.

    Online-Dienst

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

    ID: L100038_211010092

    Beschreibung

    Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch zu bestätigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Landgemeinde Am Ohmberg - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleckenstraße 49

    37345 Am Ohmberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Straße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Großbodungen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 13:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036077 9390-29

    Telefon Festnetz: 036077 9390-15

    E-Mail: buergerbuero@lg-am-ohmberg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemiende Am Ohmberg

    Empfänger: Gemiende Am Ohmberg

    IBAN: DE34 1203 0000 1020 1361 05

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wohnungsgeberbestätigung

    Diese wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung oder Auszug aus einer Wohnung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zusammen mit einer An-, Um - oder Abmeldung in der Regel sofort.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    Bundesmeldegesetz, Wohnungsgeberbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de