Eignungsprüfung Zulassung Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

    Steuerberaterin oder Steuerberater; ausländische Berufsqualifikation anerkennen

    Sie kommen aus dem Ausland und möchten als Steuerberaterin oder Steuerberater in Deutschland tätig werden? Dann müssen Sie die Zulassung zur Eignungsprüfung beantragen.

    Beschreibung

    Als Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die in den entsprechenden Staaten zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt ist, können Sie eine sogenannte Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung erhalten Sie dieselben Rechte, wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

    Online-Dienst

    Steuerberater/in ausländische Berufsqualifikation anerkennen (ThAVEL)

    ID: L100038_212754883

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 14.11.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    Steuerberaterkammer Thüringen

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an die Steuerberaterkammer Thüringen wenden, wenn Sie ihre Tätigkeit im Freistaat Thüringen aufnehmen wollen.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kartäuserstraße 27a

    99084 Erfurt

    Parkplatz: links neben der Kammergeschäftsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    S-Finanzzentrum

    Straßenbahn: Linie 2 zur EGA

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57692-0

    Fax: 0361 57692-19

    E-Mail: info@stbk-thueringen.de

    Internet

    Bankverbindung

    SteuerberaterkammerThüringen

    Empfänger: SteuerberaterkammerThüringen

    IBAN: DE65 1203 0000 0000 9624 64

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB AG

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2009 (von: Thomas Schneider)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
    • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
    • Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise

    Hinweis: Die  Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise müssen in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz von einer nach dem dortigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zuständige Behörde ausgestellt worden sein. Sie müssen bescheinigen, dass Sie in dem Staat, in dem Sie die Berufsqualifikation erworben haben, zur Hilfe in Steuersachen berechtigt sind.

    Diesen Nachweisen sind Ausbildungsnachweise gleichgestellt, die

    • Ihren erfolgreichen Abschluss einer in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen formaler oder nicht formaler Ausbildungsprogramme absolvierten Ausbildung bescheinigen,
    • von dem sie ausstellenden anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz als den Nachweisen gleichwertig anerkannt wurden und
    • in Bezug auf die Aufnahme oder Ausübung des Berufs des Steuerberaters dieselben Rechte verleihen oder auf die Ausübung des Berufs des Steuerberaters vorbereiten

    Nachweisen gleichgestellt sind ferner solche, die Ihre Berufsqualifikationen bescheinigen, die zwar nicht den Erfordernissen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaates für die Aufnahme und Ausübung des Berufs des Steuerberaters entsprechen, Ihnenjedoch nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaates erworbene Rechte nach den dort maßgeblichen Vorschriften verleihen.

    • Nachweis über die Kenntnisse in Prüfungsgebieten, die entfallen sollen

    Die Prüfung entfällt insgesamt oder in einem Prüfungsgebiet, soweit Sie nachweisen, dass Sie im Rahmen Ihrer bisherigen Ausbildung, durch Fortbildung oder im Rahmen Ihrer bisherigen Berufstätigkeit einen wesentlichen Teil der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erlangt haben, die in der Prüfung insgesamt oder in einem Prüfungsgebiet gefordert werden und die von einer zuständigen Stelle formell anerkannt wurden.

    Den Nachweis, der im Rahmen der bisherigen Ausbildung erworbenen Kenntnisse müssen Sie durch Diplome oder gleichwertige Prüfungszeugnisse einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder einer Hochschule oder einer anderen Ausbildungseinrichtung einreichen.

    Zum Nachweis der im Rahmen Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit erworbenen Kenntnisse müssen Sie Falllisten vorlegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen: Akten- oder Geschäftszeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Sachstand.

    Außerdem müssen  Sie auf Verlangen der für die Prüfung zuständigen Stelle anonymisierte Arbeitsproben vorlegen.

    Sofern der Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert ist:

    • Berufsausübungsbescheinigung (Sie müssen den Beruf zusätzlich in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz ausgeübt haben .)
    • Berufsvorbereitungsbescheinigung (Die für die Ausstellung des Befähigungs- oder Ausbildungsnachweises zuständige Behörde muss bescheinigen, dass Sie auf die Ausübung des Berufs vorbereitet wurden.)

    Sofern ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis eines Drittlandes anerkannt wurde:

    • Wenn Sie sich mit einem Diplom, einem Prüfungszeugnis oder einem sonstigen Befähigungsnachweis eines Drittlandes, der in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder in der Schweiz anerkannt wurde bewerben, müssen Sie eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder in der Schweiz nachweisen.

    Sofern im Antrag angegeben:

    • Urkunden über die Verleihung akademischer Grade
    • Amtsärztliches Zeugnis. Hinweis: Bitte ausschließlich ein aktuelles amtsärztliches Zeugnis beifügen, das Sie auf eigene Kosten beschaffen müssen. Dieses soll Auskunft darüber geben, durch welche Maßnahme Ihre Körperbehinderung in zeitlicher und technischer Hinsicht ausgeglichen werden kann. Vorübergehende Erkrankungen oder akute Verletzungen sind keine Behinderungen

    Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen müssen Sie in beglaubigter Form vorlegen. Beglaubigungen müssen notariell oder behördlich erfolgen.

    Sie müssen die Unterlagen in deutscher Sprache (gegebenenfalls mit einer beglaubigten Übersetzung) einreichen.

    Hinweis zum Wiederholungsantrag:

    Einem Wiederholungsantrag müssen Sie  nur einen aktuellen  Lebenslauf, ein aktuelles Passbild und eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Zuständigkeit beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind gegebenenfalls Fristen zu beachten.

    Kosten

    Neben der Zulassungsgebühr entstehen auch Kosten für die Abnahme der Prüfung.: Bearbeitungsgebühr 200.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2015 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 05.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)