Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Sie wollen Ihre Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.
Beschreibung
Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Online-Dienst
Antragsportal der Steuerberaterkammern
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Thüringen
Zuständigkeit
Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Thüringen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: links neben der Kammergeschäftsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: S-Finanzzentrum
Linie:- Straßenbahn: Linie 2 zur EGA
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
SteuerberaterkammerThüringen
Empfänger: SteuerberaterkammerThüringen
IBAN: DE65 1203 0000 0000 9624 64
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB AG
Formulare
Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
- Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung
- Bestätigung der Gesellschafter, dass die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden
- Mit dem Antrag ist eine Erklärung einzureichen, dass sich die Berufsausübungsgesellschaft nicht in Vermögensverfall befindet
- Mit dem Antrag ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen oder eine vorläufige Deckungszusage vorzulegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.
Fristen
keine
Kosten
Gebühr 600.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 03.01.2024
Stichwörter
Anerkennungsverfahren