Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung

    Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig als selbständiger Finanzanlagenvermittler tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. 

    Beschreibung

    Als Finanzanlagenvermittler vermitteln Sie bestimmte Finanzprodukte an Kunden oder beraten den Kunden hierzu, wobei Sie hierfür in der Regel eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch eine sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte und Tätigkeiten beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien: 

    • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen 
    • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
    • Vermögensanlagen

    Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen.

    Zusätzlich zur Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. 

    Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden, sofern dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist. 

    Sie können nicht zugleich als Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.

    Online-Dienst

    keine Bezeichnung vorhanden

    ID: L100038_212252579

    Beschreibung

    Bei Personengesellschaften – zum Beispiel OHG – ist für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein eigener Erlaubnisantrag auszufüllen. Bei juristischen Personen sind die Angaben für jeden Vertretungsberechtigten zu machen und die erforderlichen Unterlagen zu erbringen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 09.06.2021 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Arnstädter Str. 34

    99096 Erfurt

    Parkplatz: Parkhaus "Am Stadion"
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Thür. Landtag/IHK Erfurt

    Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 90 01 55

    99104 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 3484-0

    Fax: 0361 3485-950

    E-Mail: info@erfurt.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2010 (von: Josefine Kuck)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts)
    • Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse (z. B. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts und Auskunft des Insolvenzgerichts)
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung 
    • Sachkundenachweis (z. B. Bescheinigung über bestandene IHK Sachkundeprüfung oder Abschlusszeugnis einer gleichgestellten Berufsqualifikation) (siehe weiterführende Hinweise)
    • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften

    Hinweis
    Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Behörde entnehmen.

    Formulare

    • Formular: Antragsformular der zuständigen Erlaubnisbehörde für natürliche oder juristische Person
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen persönlich zuverlässig sein. Das heißt, dass Sie (in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages z. B. nicht wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Das gilt auch für Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt sind.
    • Sie müssen über geordnete Vermögensverhältnisse verfügen. Das bedeutet z. B., dass über Ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder Sie nicht in das Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts eingetragen sind.
    • Sie müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
    • Sie müssen sachkundig sein, also z.B. „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ sein oder über eine gleichgestellte Berufsqualifikation verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis kann Rechtsbehelf eingelegt werden. 
    Welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können (Widerspruch oder Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht), ist je nach Bundesland unterschiedlich. Detaillierte Informationen zu zulässigen Rechtsbehelfen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Erlaubnisantrag entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Um eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer Behörde einreichen.

    • Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
    • Die zuständige Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Liegen alle Erlaubnisvoraussetzungen vor, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Fristen

    Die Erlaubnis gilt unbefristet.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag abschließend bearbeitet. Dies kann einige Wochen dauern.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bzw. Registerstelle entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Anlageberatung oder -vermittlung unmittelbar mitwirken, müssen Sie deren Zuverlässigkeit und Sachkunde sicherstellen und diese ebenfalls im Vermittlerregister eintragen lassen.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie eine Übersicht über die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse:

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 27.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2014 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 15.01.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)