Lehrlingsrolle Handwerk: Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen
Wenn Sich in Ihrem Betrieb ein Ausbildungsverhältnis geändert, gekündigt oder aufgelöst, dann müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen das „Verzeichnis der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse“ – die Lehrlingsrolle.
Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt, aufgelöst oder der Ausbildungsvertrag geändert, ist dies gemäß Berufsbildungsgesetz der zuständigen Handwerkskammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse löschen bzw. das Verzeichnis aktualisieren kann.
Online-Dienst
Lehrlingsrolle Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen beantragen (ThAVEL)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Ansprechpartner
Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Bielitzstraße
Anzahl: 0
Busbahnhof Gera
Straßenbahn: Haupbahnhof / Theater
Öffnungszeiten
Montag    07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Dienstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen                 
Kontakt
Formulare
Antrag auf Änderung bzw. Löschung des Berufsausbildungsvertrages
erforderliche Unterlagen
Belege für den Grund der Änderung: wie z. B. Zeugnisse, Nachweise für Fehlzeiten, Kündigung, Aufhebungsvertrag u. ä.
Formulare
Antrag auf Änderung bzw. Löschung des Berufsausbildungsvertrages
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Handwerkskammer berät Auszubildende, gesetzliche Vertreter sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammern am 12.03.2021