EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

    EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

    Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EUMitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie 
    bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

    Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angeben. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbstständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender 
    Funktion oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind. 

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950658

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Je nach Beruf, den Sie ausüben möchten, wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder gegebenenfalls die berufsständischen Kammern.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 4-8

    98527 Suhl

    Hauptgeschäftsstelle

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03681 362-100

    Telefon Festnetz: 03681 362-0

    E-Mail: info@suhl.ihk.de

    Internet

    Bankverbindung

    Industrie- und Handelskammer

    Empfänger: Industrie- und Handelskammer

    IBAN: DE14 8207 0000 0004 6125 29

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Kopie des Personalausweises
    • Ggf. Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
    • Ggf. Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
    • Ggf. zusätzlich als:
      • Selbständiger: Gewerbeanmeldung
      • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis Handelsregistereintrag
      • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

    Formulare

    • Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
    • OnlineVerfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Beruf in den vergangenen zwei Jahren ausgeübt.
    • Sie besitzen Nachweise über die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine formalen Rechtsbehelfe

    Verfahrensablauf

    Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
    • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post, inkl. Gebührenbescheid, zugesandt

    Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer.

    Weitere Informationen

    Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG. 

    Hrsg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammern

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Stichwörter

    Arbeiten in der EU, Betriebsstätte in der EU, Nachweis Berufserfahrung, Auslandsentsendung, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassung in der EU, Grenzüberschreitende Dienstleistungen, EU-Bescheinigung, EG-Bescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de