• Gernrode (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

Beschreibung

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EUMitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie 
bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angeben. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbstständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender 
Funktion oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind. 

Online-Dienst

Thüringer Online-Dienst

ID: L100038_212950658

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Je nach Beruf, den Sie ausüben möchten, wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder gegebenenfalls die berufsständischen Kammern.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

Adresse

Hausanschrift

Arnstädter Str. 34

99096 Erfurt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 90 01 55

99104 Erfurt

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr ; Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 3484-0

Fax: 0361 3485-950

E-Mail: info@erfurt.ihk.de

Internet

Formulare

Version

Technisch erstellt am 15.01.2010

Technisch geändert am 29.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Kopie des Personalausweises
  • Ggf. Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
  • Ggf. Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
  • Ggf. zusätzlich als:
    • Selbständiger: Gewerbeanmeldung
    • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis Handelsregistereintrag
    • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

Formulare

  • Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
  • OnlineVerfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Beruf in den vergangenen zwei Jahren ausgeübt.
  • Sie besitzen Nachweise über die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine formalen Rechtsbehelfe

Verfahrensablauf

Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post, inkl. Gebührenbescheid, zugesandt

Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer.

Weitere Informationen

Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG. 

Hrsg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammern

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Version

Technisch erstellt am 21.11.2013

Technisch geändert am 15.01.2024

Stichwörter

EG-Bescheinigung, Auslandsentsendung, Arbeiten in der EU, Nachweis Berufserfahrung, Niederlassung in der EU, Betriebsstätte in der EU, Grenzüberschreitende Dienstleistungen, EU-Bescheinigung, Dienstleistungsfreiheit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024