Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag löst die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.

    Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

    Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.
    Haben Sie innerhalb einer Wohnung bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt, melden Sie sich bitte bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln oder gehen Sie online unter:

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag online anmelden

    ID: L100038_212635028

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    50656 Köln

    Tel: +49 185 9995-0100 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)

    Fax.: +49 185 9995-0105 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit der Hotline: Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Der Rundfunkbeitrag wird ab 01.01.2013 erhoben.

    Beginn der Beitragspflicht

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.

    Das bedeutet:

    • dort wohnen,
    • oder dort gemeldet sind,
    • oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

    Kosten

    Für Bürgerinnern und Bürger:

    • Je Wohnung: 17,98 Euro monatlich
    • Jede weitere Wohnung: 17,98 Euro monatlich

    Der Rundfunkbeitrag ist für jeweils drei Monate zu leisten und wird in der Mitte eines Dreimonatszeitraums erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:

    • dass diese von niemandem bewohnt wird und
    • für die kein Mietvertrag besteht und
    • für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Südwestrundfunk SWR am 17.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de