Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung

    Insolvenzverfahren öffentlich bekanntmachen

    Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind durch das Insolvenzgericht öffentliche Bekanntmachungen vorzunehmen. Z. B. hat die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts den Eröffnungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen.

    Beschreibung

    Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind durch das Insolvenzgericht öffentliche Bekanntmachungen vorzunehmen. Z. B. hat die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts den Eröffnungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen. Eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet ; diese Veröffentlichung kann auszugsweise geschehen. Dabei ist der Schuldner genau zu bezeichnen, insbesondere sind seine Anschrift und sein Geschäftszweig anzugeben. Das Insolvenzgericht kann weitere Veröffentlichungen veranlassen, soweit dies landesrechtlich bestimmt ist.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950657

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig.

    Zuständigkeit

    An das zuständige Insolvenzgericht in Erfurt, Gera, Meiningen oder Mühlhausen.

    Zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Schuldners liegt. Informationen hierzu finden Sie im Gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder unter der Rubrik "Orts- und Gerichtsverzeichnis".

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Mühlhausen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1145

    99961 Mühlhausen/Thüringen

    Hausanschrift

    Untermarkt 17

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Kontakt

    Fax: 03601 4994-44

    Telefon Festnetz: 03601 499-40

    E-Mail: Poststelle@agmhl.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsbehelf

    Die Entscheidungen des Insolvenzgerichts unterliegen nur in den Fällen einem Rechtsmittel, in denen die Insolvenzordnung die sofortige Beschwerde vorsieht

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMMJV am 12.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Internet, Öffentliche Bekanntmachung, Insolvenzbekanntmachungen

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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