Fernlehrgänge - Zulassung von wesentlichen Änderungen
Beschreibung
Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Anmelde- /Vertragsvordrucke
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden hat, gilt die Zulassung als erteilt.)
Kosten
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200 Euro
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht am 22.06.2012
Stichwörter
Fernunterricht