Fernlehrgänge Zulassung

    Fernlehrgänge - Zulassung von Fernlehrgängen, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

    Beschreibung

    Alle Fernlehrgänge müssen, bevor sie angeboten werden dürfen, staatlich zugelassen sein.

    Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff begutachtet. Außerdem müssen Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.
    Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen Sie als Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Fernlehrgänge - Zulassung von Fernlehrgängen, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

    ID: L100038_212950654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

    Ansprechpartner

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Fax: +49 221 921207-20

    Telefon Festnetz: +49 221 921207-0

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 20.02.2013 (von: Michaela Endler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadt Königsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelm-Pieck-Straße 2

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2022 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Handels-/ Vereinsregisterauszug
    • Lehrgangsplanung
    • Anmelde-/Vertragsvordrucke
    • Informationsmaterial für Teilnehmer
    • Prüfungsregelungen
    • Externe Vorgaben, z.B. staatliche Ausbildungsordnungen
    • Lehrmaterialaufstellung
    • Arbeitsmaterialien
    • Konzept zum Qualitätsmanagement

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden hat, gilt die Zulassung als erteilt.)

    Kosten

    • Zulassungsgebühr: 150 % vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950 Euro
    • bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht am 22.06.2012

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)