Fernlehrgänge Zulassung

    Fernlehrgänge - Zulassung von Fernlehrgängen, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

    Beschreibung

    Alle Fernlehrgänge müssen, bevor sie angeboten werden dürfen, staatlich zugelassen sein.

    Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff begutachtet. Außerdem müssen Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.
    Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen Sie als Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

    Ansprechpartner

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Kontakt

    Fax: +49 221 921207-20

    Telefon Festnetz: +49 221 921207-0

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Handels-/ Vereinsregisterauszug
    • Lehrgangsplanung
    • Anmelde-/Vertragsvordrucke
    • Informationsmaterial für Teilnehmer
    • Prüfungsregelungen
    • Externe Vorgaben, z.B. staatliche Ausbildungsordnungen
    • Lehrmaterialaufstellung
    • Arbeitsmaterialien
    • Konzept zum Qualitätsmanagement

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate (Wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden hat, gilt die Zulassung als erteilt.)

    Kosten

    • Zulassungsgebühr: 150 % vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950 Euro
    • bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht am 22.06.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fernunterricht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de