Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung

    Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung

    Welche Arten von Pflanzenschutzgeräten wollen sie prüfen? Man unterscheidet in Flächen- und Raumkulturen, Granulatstreuer, Beizgeräte. Klein- und Großgeräte im Freiland und unter Dach (Gewächshäuser). Für all dies benötigen sie die entsprechende Technik.

    Beschreibung

    Die Leistung der Behörde besteht im Wesentlichen in der Begutachtung des Prüfortes, in der Kontrolle des Nachweises der Ablegung eines Lehrganges zum Gerätekontrollschlosser und der notwendigen Weiterbildungen. Weiterhin sind die Geräte zur Durchführung der Pflanzenschutzgerätekontrolle zu begutachten.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung

    ID: L100038_212950653

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

    Kontakt

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

    Kontakt

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

    Adresse

    Hausanschrift

    Kühnhäuser Str. 101

    99090 Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574198-000

    Fax: +49 361 574198-140

    E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Anerkennung als amtlich anerkannte Kontrollwerkstatt gemäß der Thüringer VO über die Anerkennung von Kontrollwerkstätten

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2019 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Koch, Hans Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt.
    • Nachweis der Tauglichkeit des Kontrollpersonals.
    • Entsprechende Ausbildung.
    • Nachweis der Prüfung der eingesetzten Prüfmaterialien.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang des Antrages wird der Antragsteller kontaktiert und ein Vor-Orttermin abgesprochen. Hier wird der Ort begutachtet und die notwendigen Unterlagen durchgesehen.

    Fristen

    Ist eine Kontrollwerkstatt genehmigt, gilt dies für die Dauer bis die TLLLR diesem widerspricht oder der Antragsteller selbst zurücktritt.

    Bearbeitungsdauer

    3-5 Tage

    Kosten

    100,00 EUR zzgl. Fahrtkosten zur Ortsbesichtigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 19.06.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)