Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
Ansprechpartner
Stadt Königsee
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Formulare
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung
Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HandwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Bielitzstraße
Anzahl: 0
Busbahnhof Gera
Straßenbahn: Haupbahnhof / Theater
Öffnungszeiten
Montag    07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Dienstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen                 
Kontakt
Formulare
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung
Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HandwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HandwO - (Handwerkskammer Ostthüringen)
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung
- Merkblatt § 8 Handwerksordnung
- Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle – Anlage A)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Ausnahmebewilligung berechtigt jedoch nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk.
Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt werden oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.
Bemerkungen
Lassen Sie sich vor Antragstellung durch die Mitarbeiter der Handwerksrolle in Ihrer zuständigen Handwerkskammer beraten. Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Thüringen am 27.04.2012