Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle § 8 HwO ErteilungOnline erledigen

    Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950647

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.


    Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Südthüringen (HWK Südthüringen) - Handwerksrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosa-Luxemburg-Straße 7-9

    98527 Suhl

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Suhl
    • Haltestelle: Bahnhof Suhl
    Postfachadresse

    Postfach 100244

    98491 Suhl

    Öffnungszeiten

    MO:7:00 bis 16:00 DI: 7:00 bis 16:00 MI: 7:00 bis 16:00 DO: 8:00 bis 18:00 FR:7:00 bis 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 370-170

    Fax: 03681 370-290

    E-Mail: sabine.wandel@hwk-suedthueringen.de

    Formulare

    Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HandwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HandwO - (Handwerkskammer Südthüringen)

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung
    • Merkblatt § 8 Handwerksordnung
    • Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle - Anlage A)

    Kosten

    Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ausnahmebewilligung berechtigt jedoch nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk.

    Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt werden oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.

    Bemerkungen

    Lassen Sie sich vor Antragstellung durch die Mitarbeiter der Handwerksrolle in Ihrer zuständigen Handwerkskammer beraten. Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Thüringen am 27.04.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English