Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen

    Beschreibung

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_at_ausbildung

    ID: L100027_129704408

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2023 (von: Berger, Steffen)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

      Ansprechpartner

      Landkreis Vorpommern-Greifswald - 32.2 SG Ausländerangelegenheiten

      Adresse

      Hausanschrift

      Feldstraße 85a

      17489 Greifswald

      Standort Greifswald

      Behindertenparkplatz:
      Gebühren: nein


      Parkplatz:
      Gebühren: ja

      Hausanschrift

      Jahnstraße 1

      17389 Anklam

      Standort Anklam

      Behindertenparkplatz:
      Gebühren: nein


      Parkplatz:
      Gebühren: ja

      Hausanschrift

      An der Kürassierkaserne 9

      17309 Pasewalk

      Standort Pasewalk

      Behindertenparkplatz:
      Gebühren: nein


      Parkplatz:
      Gebühren: ja

      Öffnungszeiten

      Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

      Kontakt

      Fax: +49 3834 87609025(zentrale Faxnummer der Ausländerbehörde)

      E-Mail: migration.greifswald@kreis-vg.de(Gruppenpostfach für den Standort Greifswald)

      E-Mail: migration.anklam@kreis-vg.de(Gruppenpostfach für den Standort Anklam)

      E-Mail: migration.pasewalk@kreis-vg.de(Gruppenpostfach für den Standort Pasewalk)

      Formulare

      Antrag auf Erteilung / Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis

      Weitere Informationen

      Das Sachgebiet der Ausländerangelegenheiten wird an 3 Standorten (Anklam, Greifswald, Pasewalk) vertreten. 

      Stichwörter

      abgeschlossen, abgeschlossenes Studium, Abschiebung, Angesteller, Antrag, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Arbeitsmarktzugang, Arbeitsplatz, Arbeitsplatzsuche, Assistenzausbildung, Aufenthalt, Aufenthaltsbeendigung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Aufentshaltstitel, Ausbildung, Ausbildungsberuf, Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsvertrag, Ausländer, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, ausländisch, Ausländische Studierende, Ausreisepflicht, Aussetzung, Ausweis, beantragen, Bedingungen zur Studienaufnahme, Berufsausbildung, Beschäftigung, Beschäftigungserlaubnis, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, betrieblich, Bildungseinrichtung, Blaue Karte EU, Bundesfreiwilligendienst, deutsch, Deutschkurs, Dringende, Ehemann, Einreise, Einwanderung, ersmalig, Erwerbstätigkeit, eu-bürger, Fachkraft, Familie, Familiennachzug, Ferienjob, Forscher, mobil, Forschung, Helferausbildung, Hochqualifizierte, Hochschulzugang, Identität, Identitätsklärung, kind, Mangelberuf, Nachzug, Niederlasssungserlaubnis, persönliche Gründe, qualifiziert, Qualifizierte, schulisch, Sprachkenntnisse, Staatlich anerkannter, Staatliche Hochschule, Studentenvisum, Studentische Nebentätigkeiten, Studiengang, Studienplatz, Studienvorbereitende Maßnahmen, Studienvorbereitender Sprachkurs, Studienvorbereitung, Studieren in Deutschland, Studium, subsidiär, Suche, Teilzeitstudium, Universität, verlängern, Verlängerung, Verlängerung der Arbeitserlaubnis, Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis, Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, Vollzeitstudium, Wissenschaftler

      Version

      Technisch erstellt am 23.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

      Technisch geändert am 19.12.2024 (von: Zaikina-Regge, Maryna)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

      erforderliche Unterlagen

      • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
      • Nachweise, dass
        • Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
        • die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
        • Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

       Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

          Voraussetzungen

          Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

          Zusätzlich muss

          • Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten werden und
          • die konkrete Aussicht bestehen, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann.

          Nach erfolgreicher Beendigung der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der qualifizierten Berufsausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

            Rechtsgrundlage(n)

            § 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG

            Kosten

            Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

            • bis zu drei Monate: 96 Euro,
            • über drei Monate: 93 Euro.

            Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

            Gültigkeitsgebiet

            Mecklenburg-Vorpommern

            Fachliche Freigabe

            Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

            Version

            Technisch erstellt am 22.12.2011 (von: Main Admin)

            Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Barth, Kati)

            Stichwörter

            elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthaltstitel

            Sprachversion

            Deutsch

            Sprache: de

            Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

            Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

            Englisch

            Sprache: en

            Sprachbezeichnung nativ: English

            Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

            Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)