Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung VerlängerungOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen

    Beschreibung

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

    Online-Dienst

    Elektronischer Aufenthaltstitel - Antragstrecke Ausbildung online erledigen

    ID: L100027_129704408

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

      Ansprechpartner

      Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Personenstandsrecht / Ausländerangelegenheiten

      Adresse

      Hausanschrift

      Große Krauthöferstraße 5

      17033 Neubrandenburg

      Parkplätze

      • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
        Anzahl: 30  Gebühren: nein
      • Behindertenparkplatz:
        Anzahl: 1  Gebühren: nein
      • Parkplatz:
        Anzahl: 10  Gebühren: nein

      Haltestellen

      • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
        Linie:
        • Bus: 2, 22

      Kein Aufzug vorhanden

      Ist nicht rollstuhlgerecht

      Postfachadresse

      Postfach 110264

      17042 Neubrandenburg

      Öffnungszeiten

      nur nach Terminvergabe

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 395 57087-5810

      Fax: +49 395 57087-65810

      E-Mail: auslaenderbehoerde@lk-seenplatte.de

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 26.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
      • Nachweise, dass
        • Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
        • die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
        • Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

       Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

          Voraussetzungen

          Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

          Zusätzlich muss

          • Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten werden und
          • die konkrete Aussicht bestehen, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann.

          Nach erfolgreicher Beendigung der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der qualifizierten Berufsausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

            Rechtsgrundlage(n)

            § 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG

            Kosten

            Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

            • bis zu drei Monate: 96 Euro,
            • über drei Monate: 93 Euro.

            Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

            Gültigkeitsgebiet

            Mecklenburg-Vorpommern

            Fachliche Freigabe

            Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

            Version

            Technisch geändert am 25.06.2024

            Stichwörter

            elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Aufenthaltstitel

            Sprachversion

            Deutsch

            Sprache: de

            Englisch

            Sprache: en

            Sprachbezeichnung nativ: English