Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

    Wenn Sie zum Rundfunkbeitrag angemeldet sind und ziehen um, Ihre Bankverbindung, Ihre Zahlungsweise oder Ihr Name ändert sich. Dann können Sie Ihre Änderungen mitteilen oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

    Beschreibung

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

    ID: L100027_125332435

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigslust - Stadtforst

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 38

    19288 Ludwigslust

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03874 526-209

    Telefon Festnetz: 03874 526-233

    E-Mail: forst@ludwigslust.de

    Bankverbindung

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin

    Stichwörter

    baumfallgenehmigung, Baumfällgenehmigung, Baumfällung, Baumschutz

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Änderungsformular

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

    • Adressänderung
    • Namensänderung
    • neue Kontoverbindung
    • andere Zahlungsweise

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

    Verfahrensablauf

    Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

    Online:

    • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
    • Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.

    Postalisch:

    • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular "Änderung zum Rundfunkbeitragskonto" auf.
    • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

    Telefon:

    • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.  

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Änderung: gebührenfrei

    Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

    • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
    • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
    • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
    • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Stichwörter

    Beitragsservice, SWR, Deutschlandradio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fernsehgebühr, Hörfunk, HR, ZDF, Rundfunkgebühr, Beitragspflicht, Rundfunkfinanzierung, RF, Haushaltsabgabe, Dritte Programme, Fernsehen, BR, ARD, NDR, GEZ-Pflicht, GEZ, Radio, MDR, WDR, Rundfunkbeitrag, Rundfunkbeitragspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de