Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
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zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Postanschrift
50656 Köln
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Internet
erforderliche Unterlagen
Änderungsformular
Formulare
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Kosten
Änderung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2023
Stichwörter
Rundfunkbeitragspflicht, HR, RF, Beitragsservice, BR, Haushaltsabgabe, Rundfunkbeitrag, Dritte Programme, Deutschlandradio, ARD, GEZ-Pflicht, Fernsehgebühr, Fernsehen, Rundfunkfinanzierung, Rundfunkgebühr, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, WDR, Beitragspflicht, GEZ, NDR, SWR, MDR, Hörfunk, Radio, ZDF