Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

    Wenn Sie zum Rundfunkbeitrag angemeldet sind und ziehen um, Ihre Bankverbindung, Ihre Zahlungsweise oder Ihr Name ändert sich. Dann können Sie Ihre Änderungen mitteilen oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

    Beschreibung

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

    ID: L100027_125332435

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Änderungsformular

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

    • Adressänderung
    • Namensänderung
    • neue Kontoverbindung
    • andere Zahlungsweise

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

    Verfahrensablauf

    Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

    Online:

    • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
    • Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.

    Postalisch:

    • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular "Änderung zum Rundfunkbeitragskonto" auf.
    • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

    Telefon:

    • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.  

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Änderung: gebührenfrei

    Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

    • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
    • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
    • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
    • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Stichwörter

    Rundfunkbeitragspflicht, HR, Rundfunkfinanzierung, RF, Rundfunkbeitrag, Dritte Programme, MDR, SWR, Hörfunk, Deutschlandradio, GEZ, ZDF, ARD, Fernsehen, BR, Fernsehgebühr, Rundfunkgebühr, Radio, WDR, Beitragsservice, GEZ-Pflicht, Haushaltsabgabe, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, NDR, Beitragspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de