Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Wenn Sie zum Rundfunkbeitrag angemeldet sind und ziehen um, Ihre Bankverbindung, Ihre Zahlungsweise oder Ihr Name ändert sich. Dann können Sie Ihre Änderungen mitteilen oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
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zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Internet
erforderliche Unterlagen
Änderungsformular
Formulare
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Online:
- Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
- Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.
Postalisch:
- Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular "Änderung zum Rundfunkbeitragskonto" auf.
- Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Telefon:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Kosten
Änderung: gebührenfrei
Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:
- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 09.05.2023
Stichwörter
Beitragsservice, SWR, Deutschlandradio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fernsehgebühr, Hörfunk, HR, ZDF, Rundfunkgebühr, Beitragspflicht, Rundfunkfinanzierung, RF, Haushaltsabgabe, Dritte Programme, Fernsehen, BR, ARD, NDR, GEZ-Pflicht, GEZ, Radio, MDR, WDR, Rundfunkbeitrag, Rundfunkbeitragspflicht