Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination? Dann können Sie gegen Gebühr ein Wunschkennzeichen vorher reservieren lassen.

    Beschreibung

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    • ein Namenskürzel,
    • die Abkürzung Ihrer Firma,
    • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
    • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares "Altkennzeichen" zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

    Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

    Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Achtung:

    • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
    • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
    • Das von Ihnen gewünschte Kennzeichen darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

    Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug Onlineverfahren

    ID: L100027_110126296

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 12/13

    18507 Grimmen

    Hausanschrift

    Scheunenweg 10

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Hausanschrift

    Störtebekerstraße 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Hausanschrift

    Carl-Heydemann-Ring 67

    18437 Stralsund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 357-1000

    Telefon Festnetz: 03831 115

    E-Mail: buergerservice@kreisverwaltung-vr.de

    Stichwörter

    KFZ-Zulassung, Kraftfahrzeugzulassung, Zulassung für Kraftfahrzeug, Kfz-Zulassung, Zulassungsstelle, Zulassung, Zulassung, Auto anmelden, ummelden, abmelden, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorabreserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

    Voraussetzungen

    Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

    Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Hinweise für Sassnitz: Antrag auf ein Wunschkennzeichen

    Es besteht die Möglichkeit beim Landkreis Vorpommern-Rügen ein Wunschkennzeichen Online  zu reservieren. Die Reservierung gilt längstens für 90 Tage.

    Kosten

    zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

    Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20

    Reservierung: EUR 2,60

    Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein in diesem Verwaltungsbezirk gültiges "Altkennzeichen" entscheiden, müssen Sie  eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie die Zuteilung einer vom regelmäßigen Zuteilungsverfahren abweichenden Erkennungsnummer wünschen.

    Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen mal nicht verfügbar sein sollte.

    Auch bei Reservierung oder - sofern es verfügbar ist - Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

    Hinweise für Sassnitz: Antrag auf ein Wunschkennzeichen

    Die Reservierungsgebühr beträgt 2,60 Euro und wird erst bei Zulassung des Kfz fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation