• Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Reisepass Meldung wegen Verlust

Reisepass: Verlust anzeigen

Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Online-Dienst

Meldewesen

ID: L100027_123729187

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 21.10.2022

Technisch geändert am 28.05.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

zuständige Stelle

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

Zuständigkeit

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

Ansprechpartner

BürgerServiceCenter

Adresse

Hausanschrift

Stadthaus, Am Markt 11

23966 Wismar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags kann das BürgerServiceCenter ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.) Öffnungszeiten BürgerServiceCenter: Montag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Wohngeldstelle: Montag 08.30 bis 12.00 Uhr Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03841 251-2345(Hotline)

E-Mail: bsc@wismar.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2016

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.08.2022

Version

Technisch erstellt am 22.12.2011

Technisch geändert am 04.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021