- Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Reisepass: Verlust anzeigen
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienst
Meldewesen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.
Ansprechpartner
BürgerServiceCenter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags kann das BürgerServiceCenter ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.) Öffnungszeiten BürgerServiceCenter: Montag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Wohngeldstelle: Montag 08.30 bis 12.00 Uhr Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 251-2345(Hotline)
E-Mail: bsc@wismar.de
erforderliche Unterlagen
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.08.2022