Reisepass: Verlust anzeigen
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienst
HST_Verlustanzeige Reisepass
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Olof-Palme-Platz
Bus: Linie 4
Bus: Linie 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2145
18408 Stralsund
Öffnungszeiten
Montag 8 – 12 Uhr Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Mittwoch Termine nur nach vorheriger Vereinbarung Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Freitag 8 – 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03831 253780
E-Mail: meldewesen@stralsund.de
Stichwörter
Ausweis, Gewerbeangelegenheiten, Meldestelle, Meldewesen, Reisepass, Ummeldung
erforderliche Unterlagen
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stralsund: Verlust Reisepass - Hinweis: nur teilweise online möglich
Hinweis zum Online-Dienst
Mit dem Online-Service können Sie elektronisch Daten an die zuständige Melde- bzw. Pass- und Personalausweisbehörde übermitteln, damit den Bearbeitungsprozess beschleunigen und Wartezeiten verringern. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten persönlich vor Ort in der Meldebehörde mit Unterschrift bestätigen.
Hinweis zum Online-Dienst
Mit dem Online-Service können Sie elektronisch Daten an die zuständige Melde- bzw. Pass- und Personalausweisbehörde übermitteln, damit den Bearbeitungsprozess beschleunigen und Wartezeiten verringern. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten persönlich vor Ort in der Meldebehörde mit Unterschrift bestätigen.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.08.2022