Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

    Hinweise für Schwerin: Wohnberechtigungsschein

    Online-Dienst

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    ID: L100027_129721398

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wohngeld/ Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Straßenbahn: 1, 4
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 545-2130

    E-Mail: Fachdienst-Soziales@schwerin.de

    Kontaktperson

    • Frau Christin Augustin (Fachgruppenleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2146

      E-Mail: caugustin@schwerin.de

    • Herr David Tippelt (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A, Ba - Ber

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2227

      E-Mail: dtippelt@schwerin.de

    • Frau Bianca Zielke (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Df - Dz, E, F, Ga

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2230

      E-Mail: bzielke@schwerin.de

    • Frau Mirjam Löser (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Gb - Gz, Ha - Hec

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2217

      E-Mail: mloeser@schwerin.de

    • Frau Ina Thoms (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Hed - Hz, I, J, Ka - Kae

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2138

      E-Mail: ithoms@schwerin.de

    • Frau Angela Pieper-Diers (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sif - Sz, T, U, Va - Vi

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2128

      E-Mail: apieper-diers@schwerin.de

    • Frau Silke Boeck (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Prj - Pz, Q, R, Sa - Schel

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2140

      E-Mail: sboeck@schwerin.de

    • Herr Nico Bagemihl (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Schem - Sie

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2122

      E-Mail: nbagemihl@schwerin.de

    • Frau Michaela Grabowski (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sn-Sz, T, U, V, Wa-Wag

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2228

      E-Mail: mgrabowski@schwerin.de

    • Frau Anne-Maria Grygas (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Muf - Mz, N, O, Pa - Pri

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2231

      E-Mail: agrygas@schwerin.de

    • Herr Florian Bernhard Swazina (Sachbearbeiter)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Kem-Kz, La-Lah

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2136

      E-Mail: fswazina@schwerin.de

    • Frau Franziska Jabs (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Wah-Wz, X, Y, Z

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2233

      E-Mail: fjabs@schwerin.de

    • Frau Katrin Pickmann (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Bes - Bz, Ca - Cz, Da - De

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2081

      E-Mail: kpickmann@schwerin.de

    • Frau Haack Franziska (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Kaf - Kra

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2130

      E-Mail: fhaack@schwerin.de

    • Frau Anica Skalecki (Sachbearbeiterin)
      Zuständig für
      • Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Vj - Vz, W, X, Y, Z

      Telefon Festnetz: +49 385 545-2178

      E-Mail: ascalecki@schwerin.de

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Formulare

    Antrag Wohnberechtigungsschein

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

    Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung bei der zuständigen Behörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Sätze 2 und 3

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise

    Kosten

    Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 6,00 bis 12,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 27.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Stichwörter

    Dringlichkeitsschein, Wohnungstauschbescheinigungen, Wohnberechtigungsschein beantragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de