Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

    Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

    Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis online beantragen

    ID: L100027_121408712

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Parchim - Zentrale Bußgeldstelle/ Örtliche Verkehrsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1549

    19365 Parchim

    Hausanschrift

    Blutstr. 5

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 71-390

    Fax: 03871 71-313

    E-Mail: verkehrsbehoerde@parchim.de

    E-Mail: bussgeldstelle@parchim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
    • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Beantragung

    • Bei mehrjähriger Beantragung: Angabe der Kontoverbindung mit der Zustimmung zum SEPA-Lastschriftmandat
    • Bei Rabattierung nach § 3 der Parkgebührenordnung der Stadt Parchim: Nachweis über die Berechtigung zur Ermäßigung (Beispiel: Wohngeldbescheid bei Wohngeldempfängern)

    Voraussetzungen

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

    • Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
    • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
    • Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
    • Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).

    Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Beantragung

    Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz erhalten Sie einen Parkausweis, wenn

    • Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
    • Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde. 

    Jede(r) Bewohner erhält nur einen Parkausweis, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Kfz!

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
    • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
    • § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Beantragung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Beantragung

    In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

    1. MV-Serviceportal

    Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte das MV-Serviceportal:

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    2. Antragsstellung per E-Mail an verkehrsbehoerde@parchim.de

    Sie sind Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Parchim und begehren eine Ausstellung des Bewohnerparkausweises mit Wechselkennzeichen, so stellen Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail. 

    Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggfs. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen).

    Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt. 

    3. persönliche Antragsstellung im Stadthaus

    Bei Nichtvorhandensein der technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag während der Sprechzeiten im Stadthaus stellen. 

    Der Bewohnerparkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.

    ACHTUNG: Bei Vorabsprache/Antragsstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Beantragung

    Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 10 Werktage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen. 

    Kosten

    Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.

    Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.

    Hinweise für Parchim: FB3 SG39 Bewohnerparkausweis - Beantragung

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fallen folgende Gebühren an: 

    • 12 Monate: 70 EUR
    • 24 Monate: 140 EUR
    • 36 Monate: 210 EUR

    Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an. Der neue Parkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.  

    Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 01.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Anwohner, Anwohnerparkausweis, Parkausweis, parken

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de