Bewohnerparkausweis beantragen
Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.
Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.
Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Hinweise für Stralsund: Bewohnerparkausweis
In der Hansestadt Stralsund werden Bewohnerparkausweise ausschließlich für Bewohner mit Hauptwohnsitz ausgestellt.
In der Hansestadt Stralsund werden Bewohnerparkausweise ausschließlich für Bewohner mit Hauptwohnsitz ausgestellt.
Online-Dienst
HST_Bewohnerparkausweis beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- Visa Karte
- giropay
- Mastercard
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Beantragung eines Bewohnerparausweises
Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die kreisfreien Städte, Ämter und Gemeinden zuständig.
Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die kreisfreien Städte, Ämter und Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau | Abt. Straßen und Verkehrslenkung
Adresse
Postanschrift
Postfach 2145
18408 Stralsund
Hausanschrift
Olof-Palme-Platz
Bus: Linie 4
OZEANEUM oder Hafen
Bus: Linie 6
Wasserstraße
Bus: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
- gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Voraussetzungen
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
- Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
- Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
- Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
- Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).
Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
- § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz
- Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Kosten
Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.
Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.
Hinweise für Stralsund: Bewohnerparkausweis
Gebühren:
- 1/2 Jahr: online 72,00 Euro; bei der Behörde 74,00 EUR
- 1 Jahr: online 105,00 Euro; bei der Behörde 108,00 EUR
Gebühren:
- 1/2 Jahr: online 72,00 Euro; bei der Behörde 74,00 EUR
- 1 Jahr: online 105,00 Euro; bei der Behörde 108,00 EUR
Dokumente
Eingehend
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Überlassungserklärung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeugs
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Vollmacht
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern   am 01.02.2023
Stichwörter
Parkausweis, Anwohnerparkausweis, Anwohner, parken